Für Anleger der Noon Finance GmbH (früher VertsKebap Finance GmbH) sind die schlimmsten Befürchtungen wahrgeworden. Die Noon Finance GmbH ist insolvent. Anlegern droht der Totalausfall ihrer Gelder.

Seitens der Firma VertsKebap Finance GmbH mit Sitz in Beilstein wurden mit Anlegern Nachrangdarlehensverträge abgeschlossen. Dies deshalb, um dem Schwesterunternehmen Noon Mediterranean Darlehen zu gewähren. Die Nachrangdarlegen der VertsKebap Finance GmbH (jetzt Noon Finance GmbH) sollten mit 8 % p. a. bzw. 10 % p. a. verzinst werden.

Bereits Anfang dieses Jahres teilte die VertsKebap Finance GmbH (jetzt Noon Finance GmbH) den Anlegern mit, dass sie die Zinszahlungen und Rückzahlungen für die Nachrangdarlehen ausgesetzt hätte. Nun wurde über das Vermögen der Nachfolgegesellschaft Noon Finance GmbH wie befürchtet ein Insolvenzverfahren eröffnet.

Die BaFin veröffentlichte am 24.09.2018 eine Meldung, wonach das Unternehmen bereits am 10.08.2018  eine Insolvenz angemeldet hat. Grund hierfür  sei die Insolvenz des Schwesterunternehmens Noon Mediterranean in den USA. Die Anleger erhalten von der Noon Finance GmbH keine Zahlungen mehr. Auch die Rückzahlungen auf die Nachrangdarlehen können nicht mehr geleistet werden.

Wegen fehlender Insolvenzmasse, fielen die Nachrangdarlehen Typ A und Typ B vollumfänglich aus, d. h. Anleger, die der Noon Finance GmbH Nachrangdarlehen gewährt haben, erleiden einen Totalverlust ihres Kapitals.

Nachrangklauseln wurden in der Vergangenheit von vielen Anlagefirmen in ihre Darlehensverträge aufgenommen. Dies deshalb, da es sich bei entsprechenden Klauseln bzw. Verträge um ein Vehikel handelt, das sich als bankenunabhängiges Finanzierungsinstrument von Unternehmen etabliert hat. Nicht zuletzt deshalb, weil Nachrangdarlehen praktisch den Spielraum eines Unternehmens erhöhen, neben dem Nachrangkapital weitere nicht nachrangige Fremdverbindlichkeiten aufzunehmen.

Zu beachten ist jedoch, dass es sich bei jedem Nachrangdarlehen letztlich um eine Anlage mit einer unternehmerischen Risikobeteiligung handelt, wobei auch ein Totalverlust drohen kann.

Es gibt einfach und qualifizierte Nachrangklauseln. Bei einer wirksamen qualifizierten Nachrangklausel geht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) von keinem erlaubnispflichtigen Bankgeschäft aus. Wurde eine einfache Nachrangklausel vereinbart, so sind die entsprechenden Bankgeschäfte erlaubnispflichtig.

Oft sind allerdings die qualifizierten Nachrangklauseln, mit denen Unternehmen die Erlaubnispflichtigkeit zu umgehen versuchen, nicht wirksam in die Darlehensverträge einbezogen worden, da sie beispielsweise für die Anleger überraschend waren und dadurch nicht Vertragsbestandteil geworden sind. Im Übrigen sind die entsprechenden Klauseln auch des Weiteren deshalb oft unwirksam, da sie gegen das Recht zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen. Dies muss im Einzelfall geprüft werden.

Es bestehen unter Umständen Möglichkeiten für geschädigte Anleger, über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eine Schadenswiedergutmachung zu erreichen.

Wenn die Nachrangdarlehen über Anlageberater oder Anlagevermittler vertrieben wurden, dann lassen sich unter Umständen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung oder fehlerhafter Anlagevermittlung gegenüber den mit dem Vertrieb befassten Personen und Firmen darstellen. Anlageberatern und Anlagenvermittlern obliegen umfangreiche Aufklärungspflichten. Wenn diesen Aufklärungspflichten nicht Genüge getan wurde, dann können geschädigte Kapitalanleger Schadenersatzansprüche durchsetzen.

Unabhängig davon besteht im vorliegenden Fall unter Umständen auch die Möglichkeit die Verantwortlichen der Firma Noon Finance GmbH auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn diese beispielsweise gegen geltende Regelungen des Kreditwesengesetzes verstoßen haben.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner hat in der Vergangenheit schon viele Anleger, die Nachrangdarlehen abgeschlossen hatten, erfolgreich gegenüber Anlageberatern oder Anlagevermittlern sowie gegenüber den Verantwortlichen der Anlagefirmen vertreten.

Betroffene Anleger sollten deshalb anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Stand: 27.09.2018