Der NoblewoodGroup, Panama, wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde untersagt, Angebote über Kapitalanlagen in Deutschland über den Erwerb, die Pflege sowie die Verwertung von Edelholzbäumen zu offerieren, nämlich bezüglich der Direktinvestments:

  • Direktinvestment in Paulownia-,
  • Direktinvestment in Australische Zeder,
  • Direktinvestment in Mahagoni-Bäumen.

Das Verbot der BaFin erfolgte nach Angaben der Behörde aufgrund eines Verstoßes gegen das Vermögenanlagengesetz (VermAnlG). Die NoblewoodGroup darf daher diese Anlagen nicht mehr zum Erwerb in Deutschland anbieten.

Ein Verstoß gegen das VermAnlG war begründet, da die NoblewoodGroup keinen von der BaFin genehmigten Verkaufsprospekte für diese Kapitalanlagen veröffentlich hat, die nach dem VermAnlG nötigen Angaben enthalten.

Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Kein öffentliches Angebot von Kapitalanlagen in Deutschland ohne gebilligten Prospekt

Ein Anbieter, der in Deutschland Kapitalanlagen anbietet, muss nach verschiedenen rechtlichen Grundlagen einen Verkaufsprospekt veröffentlichen. Für die von der NoblewoodGroup angebotenen Kapitalanlagen in Form des Direktinvestments in Paulowniabäume, Australisches Zeder und Mahagoini-Bäume muss nach der Auffassung der BaFin ein Prospekt nach dem VermAnlG erstellt werden. Ein derartiger Prospekt muss auch die erforderlichen Angaben nach dem VermAnlG enthalten.

Ein derartiger Prospekt darf auch vor einer Billigung durch die BaFin nicht veröffentlicht werden.

Möglichkeiten für Anleger in Deutschland

Wenn ein Prospekt entgegen dem VermAnlG nicht erstellt bzw. veröffentlicht worden ist, kann der Erwerber von Anlagen unter gewissen Bedingungen von dem Emittenten bzw. Anbieter der Anlage gegen Übernahme der Vermögensanlage die Erstattung des Erwerbspreises und der damit verbundenen Kosten verlangen.

Dies muss in jedem Einzelfall geprüft werden.

Anleger, die der NoblewoodGroup Kapital für Direktinvestments in Paulownia-Bäumen, Australische Zeder und Mahagoni-Bäume zur Verfügung gestellt haben und Fragen zu möglichen Ansprüchen haben, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Stand: 02.05.2019