Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner hat gegen die Firma NAM Niedersächsische Algen Manufaktur GmbH und einen ehemaligen Geschäftsführer der Firma NAM Niedersächsische Algen Manufaktur GmbH erst kürzlich für zwei geschädigte Kapitalanleger Urteile erwirkt.

Beide Gerichte (Amtsgericht sowie Landgericht) kamen den Klageanträgen der Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner vollumfänglich nach und stellen auch fest, dass der in Anspruch genommene Geschäftsführer die ihm obliegenden Pflichten verletzt hätte. Ein unvermeidbarer Verbotsirrtum des Geschäftsführers – auf einen solchen berief sich der Geschäftsführer – hätte nicht vorgelegen.

Betroffene Anleger, die im Rahmen von Kaufverträgen Mikroalgen der Firma NAM Niedersächsische Algen Manufaktur GmbH erworben haben und denen ein Rückkauf der Mikroalgen zu einem fest vereinbarten Preis in Aussicht gestellt wurde, sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen, da begründete Aussicht für eine Schadenswiedergutmachung bestehen.

10.04.2018