Über das Vermögen der Firma MT-Energie GmbH wurde am 01.01.2015 seitens des zuständigen Insolvenzgerichts ein Insolvenzverfahren eröffnet. Die vorgenannte Firma hatte im Jahre 2012 eine Mittelstandsanleihe mit einem Emissionsvolumen von bis zu 30 Mio. € und einer Laufzeit bis April 2017 emittiert. Die Anleihe sollte mit 8,25% p. a. verzinst werden.

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist  natürlich eine negative Nachricht für die Anleihezeichner, da diese mit dem Ausfall ihrer Anleihenforderungen rechnen müssen.

Gläubiger, zu denen auch die Anleihezeichner gehören, müssen nun Ihre Forderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens anmelden und gelten machen. Dort sind gewisse Fristen zu beachten. Nur dann wenn eine Anleiheforderung form- und fristgerecht zur Insolvenztabelle angemeldet wird und die Forderung deshalb vom Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anerkannt wird, kann ein Anleihegläubiger mit einer Insolvenzquote rechnen.

Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen, damit ihre Rechte gewahrt und durchgesetzt werden können.

 

Stand: 13.01.2015