Seitens der MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH wurde nun der Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung zurückgenommen.

Dies bedeutet letztlich für die Anleihegläubiger, dass doch ein normales Regelinsolvenzverfahren über das Vermögen der MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH stattfinden wird. Für die Anleihegläubiger ist dies sicherlich positiv.

Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Stand: 05.11.2014