Leider mussten wir zwischenzeitlich in Erfahrung bringen, dass seitens des Amtsgerichts Neubrandenburg am 03.07.2018 vorläufige Insolvenzverfahren über die Conti 172. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG MS Conti Achat und Conti 174. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG MS Conti Almandin eröffnet wurden.

Üblicherweise ist damit zu rechnen, dass in Kürze auch endgültige Insolvenzverfahren eröffnet werden.

Anleger, die sich als Kommanditisten an den Schiffsfonds MS Conti Achat und MS Conti Almandin beteiligt haben, werden aufgrund der Insolvenz hohe Verluste erleiden.

Die Insolvenz der beiden vorgenannten Gesellschaften wurde auch deshalb herbeigeführt, da die beiden Supramax-Bulker zunächst mit festen Charterverträgen mit der südkoreanischen Reederei STX Pan Ocean ausgestattet waren. Nachdem diese im Jahr 2013 Gläubigerschutz beantragen musste, wurden die Charterverträge schließlich gekündigt. Die erforderlichen Chartereinnahmen konnten schließlich weder die MS Conti Achat noch die MS Conti Almandin erzielen.

Anleger, die derartige Verluste nicht hinnehmen wollen, sind darauf angewiesen, über die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen ihr eingezahltes Kapital wieder zu realisieren.

Möglichkeiten für Anleger der Schiffsfonds MS Conti Achat und MS Conti Almadin

Wie wir bereits dargestellt hatten, ist unter Umständen die Möglichkeit gegeben, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlagevermittlung oder wegen fehlerhafter Beratung gegenüber Anlageberatern oder Banken durchzusetzen, die die Schiffsfonds vertrieben haben, wenn die Anlageziele und die Risikoneigung eines Anlegers nicht beachten worden sind oder ein Anleger unzureichend und fehlerhaft über die Risiken und Hintergründe einer derartigen Anlage aufgeklärt worden ist.

Anleger haben sich im vorliegenden Fall im Jahre 2010 an den beiden Schiffsfonds beteiligt, obwohl zu diesem Zeitpunkt unseres Erachtens bereits absehbar war, dass die in Aussicht gestellten Chartereinnahmen nicht erzielbar sind. Das Anlagemodell war folglich nicht wirtschaftlich plausibel.

Seit der Finanzkrise im Jahre 2007 befand sich die Schifffahrt in unruhigen Gewässern. Die Reedereien standen unter Druck, da die Frachtraten teils erheblich gesunken waren. Viele Reedereien sahen sich genötigt, Fusionen mit Mitbewerbern anzustreben.

Unabhängig davon mussten Banken, die einem Anleger zu einer Anlage in die Conti Schiffsfonds geraten haben, den Kunden auch darüber informieren, welche Provisionsrückvergütungen sie für die Empfehlung erhalten haben. Sofern über eine derartige Provisionsrückvergütung nicht aufgeklärt worden ist, kann auch dies einen Schadensersatzanspruch gegen eine Bank begründen.

Anleger hätten auch darauf hingewiesen werden müssen, dass es sich bei einer Anlage in Form einer Schiffsfondsbeteiligung um eine unternehmerische Beteiligung handelt, die auch mit einem Totalverlust enden kann. Bei einer Anlage in einem Schiffsfonds handelte es sich folglich um keine sichere Anlage. Zur Altersvorsorge war eine Schiffsfondsbeteiligung im Gegensatz zu den Aussagen vieler Anlageberater nicht geeignet.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger der Schiffsfonds MS Conti Achat und MS Conti Almandin zum einen bei der Durchsetzung von möglichen Schadensersatzansprüchen gegenüber Anlageberatern und –vermittlern.

Darüber hinaus müssen Anleger unter Umständen damit rechnen, dass der Insolvenzverwalter bereits erhaltene Ausschüttungen von ihnen wieder zurückfordert. Auch hier ist unter Umständen eine anwaltliche Vertretung erforderlich, um Ansprüche des Insolvenzverwalters abzuwehren.

Stand: 18.07.2018