Die Firma Mox Telecom AG aus Ratingen hat Schuldverschreibungen in Höhe eines Nominalwerts von bis zu € 35 Mio. ausgegeben, wobei diese Schuldverschreibungen eine Laufzeit vom 02.11.2012 bis 02.11.2017 haben. Die Anleihen sollten mit 7,25% p.a. verzinst werden. Die Zinsen sollten laut den Anleihebedingungen jährlich nachträglich am 02.11. eines jeden Jahres zahlbar sein.

Mittlerweile teilte die Firma Mox Telecom AG mit, dass ein sogenanntes Schutzschirmverfahren eröffnet worden wäre.

Noch Anfang Mai 2014 verkündete die Firma Mox Telecom AG eine Umsatzseigerung um 20,3% für das Jahr 2013 und einen vorläufigen Jahresüberschuss von 6,3 Mio. Euro.

Nun beantragte das Unternehmen beim Amtsgerich Düsseldorf die Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens. Dies begründete die Firma Mox Telecom AG damit, dass die auslaufenden Finanzierungen von den beteiligten Banken nicht verlängert worden wären. In diesem Zusammenhang stellt sich jedoch die Frage, ob die Banken nicht über weitergehende Kenntnisse verfügen als die Anleihegläubiger. Dies scheint so zu sein, denn sonst hätten die Banken wohl ohne Probleme die Kredite der Firma Mox Telecom AG prolongiert.

Betroffene Anleihegläubiger sollten sich unbedingt anwaltlich vertreten lassen, damit ihre Rechte gewahrt und durchgesetzt werden.

 

Stand: 30.06.2014