Im Bereich der Mittelstandsanleihen kündigt sich ein weiterer, wenn auch nicht überraschender Ausfall an. Die Firma MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG hat nach übereinstimmenden Medienberichten am 29.09.2014 einen Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht gestellt.

Von der Insolvenz sind auch die Anleiheinhaber der Firma MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG betroffen. Die Schuldverschreibung mit der Wertpapierkennnummer A1X25B wurde am 12.08.2013 emittiert und sollte mit 7,5% p.a. verzinst werden. Das Emissionsvolumen betrug € 25 Mio. Die Anleihe hat eine Laufzeit bis 12.08.2018.

Betroffenen Anlegern wird empfohlen sich anwaltlich vertreten zu lassen. Dies deshalb, da die Gläubiger Einfluss auf den Verlauf des Insolvenzverfahren nehmen können und darüber hinaus eine ordnungsgemäße und fristgerechte Anmeldung der Forderungen im Insolvenzverfahren eine Grundvoraussetzung dafür ist, dass seitens des Insolvenzverwalters die Forderungen zur Insolvenztabelle anerkannt werden. Nur bei einer Anerkennung seiner Forderungen zur Insolvenztabelle kann ein Gläubiger eine Quotenauszahlung im Rahmen des Insolvenzverfahrens erhalten.

 

Stand: 30.09.2014