In der Vergangenheit haben wir bereits mehrfach über die Firma MDM Group AG auf unserer Homepage berichtet, zuletzt am 13.11.2017.

Unsere Kanzlei vertritt eine Vielzahl geschädigter Anleger der Firma MDM Group AG aus Meggen in der Schweiz.

Nun hat auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht reagiert und mit Bescheid vom 06.11.2017 festgestellt, dass die Firma MDM Group AG unerlaubte Einlagengeschäfte in Deutschland betrieb, in dem sie mit den Anlegern festverzinsliche Nachrangdarlehensverträge abgeschlossen hat.

Durch die Entgegennahme von Geldern auf Grundlage dieser Darlehensverträge betrieb die Firma MDM Group AG ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft nach § 1 I Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz grenzüberschreitend in der Bundesrepublik Deutschland. Über eine hierfür nach § 32 I KWG erforderliche Erlaubnis verfügte das Unternehmen nicht.

Vor diesem Hintergrund können wir geschädigten Anlegern nur dringend empfehlen, schnellstmöglich anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen.

Gegenüber der Firma MDM Group AG selbst und gegenüber deren Management lassen sich unter anderem Schadensersatzansprüche nach § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften darstellen.

Für Rückfragen steht die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner betroffenen Anlegern selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

21.11.2017