Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt mittlerweile mehrere geschädigte Kapitalanleger der Firma MDM Group AG. Betroffenen Anlegern wird empfohlen, schnell zu handeln bzw. unverzüglich Rechtsrat einzuholen, da nicht auszuschließen ist, dass die Firma MDM Group AG insolvent wird. Im Übrigen bestehen erhebliche Zweifel an der Seriosität der vorgenannten Firma. Nicht zuletzt deshalb warnt die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA vor Anlagen bei der Firma MDM Group AG aus Meggen.

Nach Durchsicht der uns vorliegenden Unterlagen von verschiedensten Mandanten werden entsprechende Zweifel am Geschäftsmodell der Firma MDM Group AG bekräftigt.

So werden im Rahmen der Nachrangdarlehensverträge sehr hohe Zinsen versprochen, beispielsweise bei einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten 9 % p. a. und bei einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten 14 % p. a. Bei den entsprechenden Darlehensverträgen handelt es sich um keine „sichere“ Kapitalanlage wie die Firma MDM Group AG bzw. deren Telefonverkäufer den Anlegern suggerierten, sondern um eine Hochrisikoanlage bei der Totalverlust droht. Im Übrigen sind schon die Vertragsunterlagen der Firma MDM Group AG widersprüchlich. Dort ist von einem sog. Nachrangdarlehensvertrag mit qualifizierter Rangrücktrittabrede die Rede. Eine qualifizierte Rangrücktrittsabrede findet sich jedoch nirgends im Vertrag. Ebenso wenig eine Nachrangvereinbarung. Im Übrigen ist entgegen der Aussagen und Werbung der Firma MDM Group AG bei den entsprechenden Nachrangdarlehen auch der vertraglich versprochene Zins nicht garantiert, da der Zins naturgemäß nur dann an den Anleger bezahlt werden kann und auch nur dann eine Rückzahlung des Darlehenskapitals erfolgt, wenn die Firma MDM Group AG solvent ist.

Auch die Erklärungen der Firma MDM Group AG auf ihrer Homepage zu den „Nachrangdarlehen“ sind unzutreffend.

Bei einem Nachrangdarlehen handelt es sich entgegen der Ausführungen der Firma MDM Group AG nicht nur um ein Darlehen, welches eine Privatperson an ein Unternehmen ausreicht. Vielmehr tritt der Anleger bei einem Nachrangdarlehen, das mit einer qualifizierten Rangrücktrittsabrede versehen ist, mit seinen Forderungen gegenüber allen anderen Ansprüchen von Gläubigern gegen die Darlehensnehmerin im Rang zurück, wobei die Zahlung von Ansprüchen aus dem Nachrangdarlehen insbesondere die Zahlung der Zinsen sowie die Rückzahlung des valutierten Darlehensbetrages unter dem Vorbehalt steht, dass bei der Firma MDM Group AG ein Insolvenzeröffnungsgrund nicht entsteht. Dies verschweigt die Firma MDM Group AG wohlweislich, wobei sie fälschlicherweise auch noch damit argumentiert, dass entsprechende Darlehen im Falle einer Insolvenz besonders geschützt wären und somit für denjenigen, der das Geld verleiht, zusätzlich attraktiv wären.

Unabhängig davon, bot die Firma MDM Group AG Anlegern auch Aktien der Firma MDM Group AG zum Kauf an, wobei mit einem bevorstehenden Börsengang geworben wurde, der nun letztlich abgesagt wurde. Vorausgesetzt entsprechende Aktien existieren überhaupt, handelt es sich bei den Aktien, die an Anleger verkauft wurden, um eine sogenannte Privatplatzierung, da die Aktien von einer Emittentin, d. h. der Firma MDM Group AG ohne Börsennotierung und ohne börsenaufsichtsrechtliche Kontrolle ausgegeben wurden.

Laut geltender Rechtsprechung ist seitens der Firmen, die Aktien privat platzieren, über die Risiken des Kaufs von privatplatzierten Aktien schriftlich und umfassend aufzuklären, wobei an die Aufklärung strenge Aufforderungen zu stellen sind. Eine entsprechende Aufklärung erfolgte in den uns bekannten Fällen nicht.

Unseres Erachtens sollten Anleger der Firma MDM Group AG, Meggen deshalb ihre Ansprüche möglichst bald geltend machen, wobei zum einen bei deutschen Anlegern deutsches Recht anwendbar sein dürfte und im Übrigen auch ein Gerichtsstand in Deutschland eröffnet sein dürfte, falls keine außergerichtliche Lösung mit der Firma MDM Group AG und deren Verantwortlichen möglich ist. Darüber hinaus lassen sich unseres Erachtens auch Schadensersatzansprüche gegenüber den Verantwortlichen der Firma MDM Group AG persönlich darstellen, wenn z. B. unerlaubte Einlagengeschäfte getätigt wurden oder Anleger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden.

Von einem Beitritt zu Interessengemeinschaften raten wir ab, da Interessengemeinschaften oft nicht in der Lage sind, schnell und effektiv zu agieren, zumal der Zeitfaktor für die erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Kapitalanlagerecht eine entscheidende Rolle spielt. Im Übrigen empfehlen wir, gerade beim Fall MDM Group AG, eine individuelle Betreuung von Anlegern, da gerade im Hinblick auf die erforderliche Risikoaufklärung und auf den Vertrieb des Anlageprodukts auf den jeweiligen Einzelfall abzustellen ist.

Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Anleger, die bei der Firma MDM Group AG investiert haben, können sich gerne für eine rechtliche Unterstützung an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

25.07.2017