Die Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt seit geraumer Zeit eine Vielzahl von Geschädigten der Firma MBB Clean Energy AG, die Anleihen der Firma MBB Clean Energy AG gezeichnet hatten, die mit 6,25 % Zins p. a. verzinst werden sollten.

Nachdem bereits am 06.07.2015 ein vorläufiges Insolvenzverfahren seitens des Amtsgerichts München angeordnet wurde, wurde nun endlich am 16.08.2017 ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet.

Seitens des Insolvenzgerichts wurde nun den Gläubigern – und damit auch den Anleihegläubigern – im Insolvenzverfahren aufgegeben, binnen einer bestimmten Frist ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden.

Betroffene Anleihegläubiger müssen nun möglichst bald ihre Forderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens anmelden. Eine ordnungsgemäße Anmeldung der Forderungen ist Grundvoraussetzung dafür, dass seitens des Insolvenzverwalters die Forderungen zur Insolvenztabelle anerkannt werden. Nur bei einer Anerkennung seiner Forderung zur Insolvenztabelle kann ein Gläubiger eine Quotenauszahlung im Rahmen des Insolvenzverfahrens erhalten.

Betroffenen Anlegern wird deshalb geraten sich anwaltlich vertreten zu lassen. Wir unterstützen betroffene Anleihegläubiger gerne im Rahmen der Vertretung im Insolvenzverfahren. Ausdrücklich ist darauf hinzuweisen, dass unvollständige Insolvenzanmeldungen vom Insolvenzverwalter nicht berücksichtigt werden.

Darüber hinaus überprüfen wir auch, ob Schadensersatzansprüche unabhängig vom laufenden Insolvenzverfahren gegenüber den Verantwortlichen der Firma MBB Clean Energy AG darstellbar sind. Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt unter dem Aktenzeichen: 321 Js 147323/14 gegen ehemalige Verantwortliche der Firma MBB Clean Energy AG.

24.08.2017
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