Die MBB Clean Energy AG irritiert weiterhin ihre Anleger. Aus einer Pressemitteilung der MBB Clean Energy AG ergibt sich, dass die Firma die Globalkunde ihrer Anleihe als unwirksam betrachtet. In diesem Zusammenhang beruft sich die MBB Clean Energy AG auf zwei unabhängige Rechtsgutachten, wobei in den Medien darüber berichtet wird, dass Anfragen die Rechtsgutachten einsehen zu dürfen seitens des Unternehmens mit dem Verweis auf die „laufende juristische Beratung“ abgelehnt würden. Die Anleihe ist nach wie vor vom Handel suspendiert.

Mit einer Globalurkunde oder auch Sammelurkunde wird im Bankwesen ein Wertpapier bezeichnet, in welche einheitlich die Rechte der Gläubiger einer Anleiheemission oder die Rechte mehrerer Aktionäre einer Aktienemission verbrieft sind. Die Globalurkunde dient der Vereinfachung der Depotverwaltung und ermöglicht einen „stückelosen“ Effekten Verkehr, weil keine physischen Urkunden mehr erforderlich sind. Die Globalurkunde wird im Rahmen der Girosammelverwahrung bei einem Zentralverwahrer – in Deutschland bei der Firma Clearstream Banking AG – verbucht. Aus der Globalurkunde gehen auch Inhalt und Bedingungen der Schuldverschreibung hervor.

Laut Medienberichten teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mittlerweile auch mit, dass momentan lediglich eine „routinemäßige Analyse“ der Vorgänge rund um die Anleihe der Firma MBB Clean Energy AG stattfindet. Erst wenn sich dabei verdächtige Hinweise ergäben, würde die Bundesanstalt mit einer förmlichen Untersuchung beginnen.

Dennoch ist die Tatsache, dass die Firma MBB Clean Energy AG,  die am 05.05.2014 fällige erste Zinszahlung nicht leistete und die undurchsichtige Informationspolitik im Zusammenhang mit der angeblichen Unwirksamkeit der Globalurkunde ein Warnsignal bzw. der Geschäftsgang wenig geeignet Vertrauen zu wecken. Seit der Emission vor einem Jahr hat das Unternehmen keine Finanzberichte vorgelegt. Zudem meldete das Magazin Finance vor zwei Wochen, das die im vergangenen September/Oktober angekündigten Käufe von zwei Wind- und Solarenergieparks in Italien nicht vollzogen worden seien.

Anleihegläubiger sollten sich nicht weiter vertrösten lassen, sondern sich anwaltlich beraten lassen. Die Rechtsanwälte  Engelhard, Busch & Partner vertreten schon einige Anleihegläubiger und bieten Beratung und Vertretung zur Durchführung der Kündigung der Anleihe an.

 

Stand: 13.06.2014