Wir hatten in der Vergangenheit bereits über die Firma CanTerra Investments Holding LLC bzw. Herrn Martin Oswald berichtet und darüber, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Herrn Oswald aus Kaufbeuren bereits am 25.09.2017 aufgegeben hatte, das ohne Erlaubnis betriebene Investmentgeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Seitens unserer Kanzlei werden geschädigte Kapitalanleger der Firma CanTerra Investments Holding LLC vertreten.

Obwohl sogar Herr Oswald bzw. die Firma CanTerra Investments Holding LLC geschädigten Anlegern – entsprechende Schreiben liegen der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vor – bereits im November 2017 mitteilten, dass nach der Beurteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht seitens der Firma CanTerra Investments Holding LLC ein unerlaubtes Investmentgeschäft betrieben würde und das unerlaubt betriebene Investmentgeschäft unverzüglich abzuwickeln sei, wobei die Anleger von Herrn Oswald gebeten wurden, ihre Kontoverbindung „zwecks Auszahlung des Buchwertes des Kapitalkontos“ anzugeben, haben die Anleger nach unserer Kenntnis bis heute keine Rückzahlungen erhalten.

Noch Ende Januar 2018 wurden Vermittler der CanTerra Anlage seitens Herrn Oswald angeschrieben, damit diese ihre Kunden „über den aktuellen Stand der Verkaufsverhandlungen“ informieren, wobei es einige Interessenten gäbe, von denen zwei aktuell in der finalen Prüfungsphase wären. Innerhalb der nächsten 10 bis 14 Tage würde eine definitive Kaufzusage oder –absage erfolgen. Die Gespräche würden sehr positiv verlaufen.

Bis jetzt – circa sechs Monate (!) nach dem Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – sind die für die Anleger angeblich getätigte Grundstücksgeschäfte in Kanada wohl immer noch nicht abgewickelt, so dass die Anleger nach wie vor hinsichtlich der Rückzahlung des Kapitals vertröstet werden.

Betroffene Anleger sollten sich nicht mehr hinhalten lassen, sondern möglichst bald anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Im vorliegenden Fall können unseres Erachtens Schadensersatzansprüche sowohl gegenüber der Firma CanTerra Investments Holding LLC als auch gegenüber Herrn Oswald dargestellt werden.

Unter Umständen haften auch die Anlageberater, die das Produkt CanTerra vertrieben haben, auf Schadensersatz. Dies muss jedoch in jedem Einzelfall geprüft werden.

17.04.2018