Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde Herrn Martin Grman mit Bescheid vom 16.05.2014 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Publikumsgelder unverzüglich abzuwickeln. Darüber hinaus hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Abwicklung der von Herrn Grman ohne Erlaubnis betriebenen Anlageverwaltung angeordnet.

Seitens Herrn Grman wurden mit Anlegern Verträge abgeschlossen, die beinhalteten, die von diesen erhaltenen Geldbeträge in Finanzinstrumente (Futures, Optionen) anzulegen. Daneben schloss er mit Dritten Verträge ab, in denen er die unbedingte Rückzahlung der jeweils erhaltenen Gelder versprach.

Laut Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung betrieb Herr Martin Grman deshalb mit der Annahme von Geldern zur Anschaffung von Finanzinstrumenten die Anlageverwaltung und mit der Annahme von Geldern mit unbedingtem Rückzahlungsversprechen das Einlagengeschäft, wobei die hierfür erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nicht vorlag.

Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

 

Stand: 19.06.2014