Über das Vermögen der Firma Marketing Terminal GmbH aus München wurde nun seitens des Amtsgerichts München am 01.05.2015 ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert binnen einer bestimmten Frist ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Nur wenn entsprechende Forderungen form- und fristgerecht beim Insolvenzverwalter angemeldet wurden, kann eine Anerkennung der Forderung zur Insolvenztabelle erfolgen.

Die Anerkennung zur Insolvenztabelle ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass Insolvenzgläubiger eine Quotenauszahlung im Insolvenzverfahren erhalten.

Laut den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hat die Firma Marketing Terminal GmbH die Einzahlungen der Anleger nicht vereinbarungsgemäß zur Schaltung von Werbung eingesetzt. Das Vertragsmodell beruhte auf einer Täuschung der Anleger. An die Anleger geleistete Auszahlungen stammten nicht aus erwirtschafteten Gewinnen, sondern aus Einzahlungen aus früheren Vertragsabschlüssen. Sie dienten lediglich dem Zweck das System in Gang zu halten und Vertragsabschlüsse für neue Anleger interessant zu machen, deshalb auf einem sog. „Schneeballsystem“.

Unter Umständen lassen sich auch Schadenersatzansprüche gegenüber den Verantwortlichen der Firma Marketing Terminal GmbH erfolgreich durchsetzen.

Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Stand: 18.05.2015