Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde der Firma Makonzept Finanz- und Versicherungsmakler GmbH aus Gilching mit Bescheid vom 12.08.2015 aufgegeben, das von ihr ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen.

Die Firma Makonzept Finanz- und Versicherungsmakler GmbH nahm von Anlegern unbedingt rückzahlbare Gelder auf Grundlage von partiarischen Darlehen, stillen Beteiligungen oder sonstigen Darlehen entgegen. Damit betrieb die vorgenannte Firma – so die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Betroffene Anleger sollten unverzüglich anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.