Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde der Firma Makonzept Finanz- und Versicherungsmakler GmbH aus Gilching mit Bescheid vom 12.08.2015 aufgegeben, das von ihr ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen.
Die Firma Makonzept Finanz- und Versicherungsmakler GmbH nahm von Anlegern unbedingt rückzahlbare Gelder auf Grundlage von partiarischen Darlehen, stillen Beteiligungen oder sonstigen Darlehen entgegen. Damit betrieb die vorgenannte Firma – so die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Betroffene Anleger sollten unverzüglich anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.
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Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.