Über das Vermögen der Magellan Maritime Services GmbH wurde nun ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet und Gläubiger wurden unter Fristsetzung aufgefordert, Forderungen anzumelden.

Im Rahmen der Abwicklung des Insolvenzverfahrens ergeben sich aber auch erheblich rechtliche Probleme. Dies betrifft insbesondere auch die Frage, ob und welche Ansprüche den Gläubigern, die Container erworben haben, zustehen und welche Forderungen angemeldet werden können. Weiter stellt sich die Frage, inwieweit Forderungen geltend gemacht werden können bzw. ob Forderungen auf den Wert der Container oder auch ob und welche Ab- oder Aussonderungsrechte geltend gemacht werden können. Daher kann es für betroffene Anleger, die Container von der Magellan Maritime Services GmbH erworben haben, empfehlenswert sein, sich hinsichtlich der Möglichkeiten im Insolvenzverfahren durch einen Anwalt beraten zu lassen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt und vertritt betroffene Geschädigte im Insolvenzverfahren der Magellan Maritime Services GmbH.

Daneben kann auch die Möglichkeit bestehen, dass sich Schadensersatzansprüche gegen verantwortliche Personen, z.B. Anlageberater oder Anlagevermittler, begründen lassen. Auch diesbezüglich vertritt die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner betroffene Anleger.