Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde der Firma Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG mit Bescheid vom 04.12.2015 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen und entsprechende Darlehensverträge unverzüglich rückabzuwickeln. Das in Hamburg ansässige Pfandleihhaus belieh Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien.
Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde festgestellt, dass die Firma Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG das Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin betrieb.
Betroffene Anleger sollten unverzüglich anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.
Stand: 07.12.2015
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.