Viele der seitens der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertretenen Anleger der Firma Likedeeler AG haben Namensschuldverschreibungen der Firma Likedeeler AG unterzeichnet, die laut den Angebotsbedingungen mit einem qualifizierten Nachrang versehen waren. Das Kapital sollte für 360 Tage zu einem Zinssatz von 8% p. a. angelegt werden. Vielen Anlagern wurde der ausführliche Verkaufsprospekt der Firma Likedeeler AG nicht ausgehändigt, sondern nur ein zweiseitiges Formblatt, in dem nicht auf die Risiken der entsprechenden Kapitalanlage hingewiesen wird.

Bei einer Namensschuldverschreibung handelt es sich um eine Schuldverschreibung, die auf eine bestimmte Person lautet und deshalb für eine Übertragung auf eine andere Person nicht vorgesehen ist. Eine Namensschuldverschreibung ist nicht handelbar und deshalb als Anlageobjekt für private Anleger eher weniger geeignet.

Bei der Anlage bei der Firma Likedeeler AG bestand ein Totalverlustrisiko. Hierauf wurden die Anleger in vielen Fällen nicht hingewiesen.

Wie bereits in der Vergangenheit dargestellt, wurden die Verantwortlichen der Firma Likedeeler AG verhaftet und befinden sich in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Betrug vor.

Bei einer Untersuchungshaft handelt es sich um eine verfahrenssichernde Ermittlungsmaßnahme im Rahmen der Ermittlungen einer Straftat. Die Untersuchungshaft darf nur durch den Richter durch Haftbefehl angeordnet werden. Die Untersuchungshaft dient grundsätzlich der Sicherung des Strafverfahrens und die Untersuchungshaft wird nur dann angeordnet, wenn ein dringender Tatverdacht besteht. Ein dringender Tatverdacht besteht, wenn aufgrund des gegenwärtig ermittelten Sachverhalts eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer einer Straftat verurteilt wird. Die zweite Voraussetzung für den Erlass des Haftbefehls ist ein Haftgrund, der bei einer Vorführung vor dem Richter anhand bestimmter Tatsachen geprüft wird. Häufigster angenommener Haftgrund ist die Fluchtgefahr. Ein anderer Haftgrund ist die Verdunklungsgefahr. Der Beschuldigte soll davon abgehalten werden, Beweismittel zu vernichten oder zu verändern, aber auch Zeugen zu beeinflussen.

Geschädigte Kapitalanleger, die Anlagen über die Firma Likedeeler AG getätigt haben, sollten deshalb dringend anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Ihren erlittenen Schaden erhalten die Anleger nicht über das Strafverfahren ersetzt, sondern sie müssen selbst zivilrechtliche Maßnahmen einleiten. Auch der Zeitfaktor spielt – wie bereits in der Vergangenheit auf unserer Homepage dargestellt – bei Kapitalanlagebetrugsfällen eine entscheidende Rolle für die Erfolgsaussichten.

Im deutschen Zwangsvollstreckungsrecht gilt nämlich der Prioritätsgrundsatz, d. h. die Anleger, die als erste auf  Vermögenswerte der Gegenseite zugreifen, werden vorrangig abgesichert. Betroffene Anleger sollten deshalb unbedingt anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Stand: 20.11.2015