Für die von der Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner vertretenen geschädigten Anleger der Likedeeler AG gibt es erfreuliche Nachrichten. Nachdem verschiedenste Landgerichte zu Gunsten der Anleger auf Betreiben der Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner sogenannte Arrestbefehle und Pfändungsbeschlüsse erlassen haben, ist es der Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner gelungen, für die von ihr vertretenen Anleger im Wege des Arrestzwangsvollstreckungsverfahrens Vermögenswerte der Firma Likedeeler AG und Vermögenswerte von Verantwortlichen der Firma Likedeeler AG wie z. B. Geldguthaben, Immobilien und Mobiliar erfolgreich zu pfänden.

Die entsprechenden Maßnahmen wurden schnellstmöglich umgesetzt, so dass die seitens der Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner vertretenen Anleger nach der Staatsanwaltschaft, die Sicherungsmaßnahmen zu Gunsten der Geschädigten eingeleitet hatte, über erstrangige Pfändungen verfügen und voraussichtlich ihren erlittenen Schaden ersetzt erhalten dürften.

Betroffene Likedeeler AG Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

 

Stand: 14.04.2016