In der Ausgabe vom 13.05.2016 berichtet kapital-markt intern darüber, dass die Lignum in ihrem Kundenmagazin „nobilis post“ die Schuld an der Insolvenz der Lignum Sachwert Edelholz sowie der Lignum Holding alleine der BaFin zuweisen würde.

In diesem Zusammenhang verweist kapital-markt intern auch auf ein Anschreiben sowie eine Vollmacht bzw. Beauftragung einer Anwaltskanzlei hinsichtlich einer „Anleger Interessenvertretung LIGNUM“ und bewertet diese Initiative kritisch.

Wir informieren über diese Berichterstattung von kapital-markt intern, damit sich Anleger der Lignum Sachwert Edelholz AG ein eigenes Bild machen können, ohne die Behauptungen von kapital-markt intern geprüft zu haben und ohne dass wir uns diese zu eigen machen.

Kapital-markt intern führt in seinem Beitrag aus, „dass es als äußerst dubios erachtet wird, dass nach den uns vorliegenden Anschreiben und Vollmachtsformularen nicht konkret offen gelegt wird, wer hinter der Anlegerinteressenwahrnehmung Lignum steckt“.

Es sei lediglich von einem Zusammenschluss von Finanzberatern die Rede, ohne allerdings konkrete Verantwortliche zu nennen, so kapital-markt intern.

Auch der angebotene Leistungskatalog wird im Beitrag von kapital-markt intern kritisch bewertet.

Kapital-markt intern verweist im Übrigen darauf, dass die Lignum bisher offene Fragen von kapital-markt intern nicht beantwortet hätte, so etwa warum es nicht gelungen sei, einen Prospekt gestatten zu lassen und warum z. B. Altkunden in Gefahr sind, wenn sich neue Geschäfte ggf. verzögern und welche Verbindungen zwischen der Lignum-Gruppe und der Anleger Interessenvertretung „LIGNUM“ bestehen und ob die Anlegerinteressengemeinschaft die Adressen von bis zu 5.000 Lignum-Kunden von der Lignum-Gruppe erhalten hat.

In seiner Ausgabe vom 27.05.2016 informiert kapital-markt intern dann darüber, dass sich bei der k-mi der Initiator der Anleger Interessenvertretung Lignum, ein Herr Christian Hick von der Christian Hick Finanzplanung gemeldet habe und mitgeteilt habe, dass keine Verbindungen zwischen der Interessenvertretung und Lignum bestehen würde und die Interessengemeinschaft durch ihn gegründet worden sei. Auf die Frage, wie die Zusammenarbeit mit der Lignum aussehe, habe Herr Hick gegenüber k-mi geantwortet, dass die Interessenvertretung die Unterstützung von Lignum aktiv einfordert, in dem sie Informationen zu Zahlen und Fakten einholt, um die tätigen Anwälte und Sanierungsberater mit Informationen zu versorgen.

Zu den Hintergründen des Anschreibens an die Anleger von Lignum hat der Initiator der Interessenvertretung Lignum dargestellt, dass das Anschreiben auf Bitten einiger Finanzberater direkt durch Lignum zusammen mit dem letzten Kundenmagazin versendet worden sei.

Auf die Frage von k-mi, wo man die Interessenvertretung die Verantwortung von Lignum für die Pleite sehen würde, habe der Gründer der Interessenvertretung dargestellt, dass für die Interessenvertretung die Sicherung und der Erhalt der Bäume im Vordergrund stehe und man im Laufe der Tätigkeit auf die Schuldfrage zurückkommen würde, um deren Aufarbeitung man ebenfalls bemüht sein würde, aber hierzu noch keine ausreichenden Informationen vorliegen.

Im Übrigen ist gemäß k-mi zur Schuldzuweisungsorgie von Lignum gegen die BaFin erklärt worden, dass man bereits rechtliche Berater un die Prüfung möglicher Ansprüche gegen die BaFin gebeten habe und man hierzu aber noch keine Aussage treffen könne.

kapital-markt intern zieht dann das Fazit, dass k-mi zwar Vermittler lieber sind, die ihre Kunden nicht im Stich zu lassen, anstatt auf Tauchstation zu gehen.

Ob die Interessenvertretung allerdings eine Hilfe sei, wird sie mit konkret messbaren Erfolgen unter Beweis stellen müssen, wo bislang überwiegend Absichtserklärungen vorhanden seien, so k-mi.

Sofern es jedoch wie angekündigt, darauf hinauslaufen würde, hauptsächlich juristische Scheingefechte auf verlorenem Posten mit der BaFin auszufechten, sei das weiterhin für k-mi ein klares Knock-out-Kriterium.

Auf der anderen Seite packe die Interessenvertretung gemäß k-mi auch laut ihren Aussagen – aus welchen Gründen auch immer – die Lignum Hintermänner nur mit Samthandschuhen an, anstatt deren Verantwortung klar zu benennen.

Nach unserer Auffassung ist die BaFin aufgrund des Vermögensanlagegesetzes und der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektordnung gesetzlich verpflichtet, einzuschreiten, wenn ein Anbieter, der der neuen Prospektpflicht nach diesen Vorschriften unterliegt, einen entsprechenden Prospekt mit den erforderlichen Pflichtangaben nicht vorlegt.

Die BaFin prüft erfahrungsgemäß die Voraussetzungen sehr gründlich und eingehend, bevor sie eine Untersagungsverfügung gegen einen Emittenten von Kapitalanlagen erlässt.

Mit der aktuellen Untersagungsverfügung der BaFin war auch kein generelles Vertriebsverbot verbunden.

Vielmehr hätte die Lignum jederzeit mit einem gebilligten Verkaufsprospekt den Vertrieb wieder aufnehmen können.

Gem. § 8 des Vermögensanlagegesetzes besteht für einen Anbieter auch ein Anspruch auf Billigung eines Prospektes, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt worden sind.

Über die Lignum-Anlegerinteressenvertretung hatten wir auch schon berichtet und eine Bewertung abgegeben.

Wir hoffen, dass unsere Informationen dazu beitragen können, dass Anleger selbst eine sachgerechte Entscheidung treffen können, wenn sie mit einer Interessenvertretung beauftragen.

Stand: 25.05.2016