Von der Lignum Sachwert Edelholz AG, Berlin, wurde ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt.

Die Lignum Sachwert Edelholz AG, ehemals Nobilis Edelholz Sachwertanlagen AG bzw. Lignum Edelholz Investitionen AG, ist Teil der Lignum-Gruppe.

Anlegern wurde die Investition in Wälder und Edelhölzer unter den Namen „Nobilis-Rent“, „NobilisPriva“ und „NobilisVita“ angeboten.

Der Lignum Sachwert Edelholz AG war von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im März 2016 der Vertrieb von Vermögensanlagen untersagt worden, da die Lignum Sachwert Edelholz AG entgegen der nach dem Kleinanlegerschutzgesetz geltenden Verpflichtungen für den Vertrieb der Vermögensanlagen „Nobilis-Rent“, „NobilisPriva“ und „NobilisVita“  keinen Prospekt erstellt hat.

Denn nach dem neuen Kleinanlegerschutzgesetz sind nach dem Vermögensanlagegesetz sind auch alle Anlagen, die den bisher prospektpflichtigen Vermögensanlagen wirtschaftlich gleichwertig sind, vor allem weil sie einen Anspruch auf Verzinsung und Rückzahlung gewähren, prospektpflichtig geworden.

In einem „Nobilisbrief 07/2016“ soll die Lignum Sachwert Edelholz AG der BaFin vorgeworfen haben, Schuld an der Insolvenz zu sein. Man sei seit Juni 2015 mit der BaFin im Austausch gewesen, ob ein Prospekt erforderlich sei oder nicht. Auch habe man im Jahre 2016 im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzes beim Verwaltungsgericht Frankfurt nachgesucht. Das Verwaltungsgericht habe den Antrag jedoch zurückgewiesen.

Es musste nun ein weiterer Anbieter von Kapitalanlagen mit ökologischer Ausrichtung Insolvenz anmelden.

Bereits im Jahre 2014 waren Anleger, die in Bäume investiert hatten, von der Insolvenz des Anbieters Green Planet AG betroffen.

Nach Eröffnung eines endgültigen Insolvenzverfahren können Ansprüche gegen die Lignum Sachwert Edelholz AG nur noch in diesem Insolvenzverfahren durchgesetzt werden.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen die angemeldeten Forderungen auch ausreichend konkretisiert und entsprechende Unterlagen eingereicht werden, damit eine Prüfung durch den Insolvenzverwalter ermöglicht wird. Geschieht dies nicht, besteht schon aus diesem Grund das Risiko, dass die Forderung nicht anerkannt wird.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Geschädigte bei der Geltendmachung von Ansprüchen in diesem Insolvenzverfahren.

Im Hinblick auf das Insolvenzverfahren sollte im Übrigen auch geprüft werden, ob sich gegen verantwortliche Personen Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen.

Wenn einem Anleger eine Investition in Wälder bzw. Edelholze der Lignum Sachwert Edelholz AG von einem Berater empfohlen worden ist, kann die Möglichkeit bestehen, dass der Berater auf Schadensersatz haftet.

Berater sind zum Einen verpflichtet, die persönlichen Verhältnisse, insbesondere Anlageziele und Risikoneigung eines Anlegers zu beachten. Wenn eine empfohlene Investition nicht mit den Anlagezielen und einer Risikoneigung vereinbar ist, ist eine Beratungspflichtverletzung begründet.

Außerdem sind Berater auch verpflichtet, Anleger über die Risiken und Hintergründe einer derartigen Anlage aufzuklären und sie müssen auch die Plausibilität des Anlagekonzepts prüfen.

Sofern eine entsprechende Aufklärung und Plausibilitätsprüfung nicht erfolgt, kann ein Berater ebenfalls auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung haften.

Dies muss aber in jedem Einzelfall geprüft werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät diesbezüglich ebenfalls betroffene Investoren, die Kapital in die Lignum Sachwert Edelholz AG investiert haben.

 

Stand: 20.04.2016