Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde der Firma Life Performance GmbH mit Bescheid vom 29.04.2014 die unverzügliche Abwicklung von unerlaubt betriebenen Bankgeschäften aufgegeben.

Seitens der Firma Life Performance GmbH wurde den Anlegern der Kauf bestehender Forderungen aus Kapitallebensversicherungs- und Bausparverträgen gegen das Versprechen angeboten, Geldzahlungen über mehrere Jahre zu leisten. Außerdem bot das Unternehmen nachrangige partiarische Darlehensverträge an, die eine wirksame Bedingung der Rückzahlung nicht vorsahen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellten fest, dass die Firma Life Performance GmbH mit dem Einzug der Geldforderungen aus den Versicherungs- und Bausparverträgen sowie der Entgegennahme des Darlehenskapitals das Einlagengeschäft betreibt, ohne dass eine erforderliche Erlaubnis der BaFin vorgelegen hätte.

Seitens der Firma Life Performance GmbH wurde dann ein Antrag gestellt, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Abwicklungsanordnung der BaFin anzuordnen. Dieser Antrag wurde seitens des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main mit Beschluss vom 21.07.2014 abgelehnt. Die hiergegen von der Firma Life Performance GmbH eingelegte Beschwerde hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 12.12.2014 zurückgewiesen.

Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Stand: 16.01.2015