Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat bereits im Jahre 2015 Anklage gegen 5 angeschuldigte Personen als offizielle oder faktische Verantwortliche verschiedener Leontis Equity Funds, nämlich insbesondere der Leontis Equity Funds Easy Select 1 GmbH & Co. KG, der Leontis Equity Funds Easy Select 2 GmbH & Co. KG, der Leontis Equity Funds Premium Select 1 GmbH & Co. KG erhoben.

In der Anklage wirft die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten u. a. vor, sich eines Betruges zu Lasten der Anleger der Leontis Equity Funds schuldig gemacht zu haben, nämlich in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen der Anleger dadurch geschädigt zu haben, dass durch die Vorspiegelung falscher oder wahrheitswidriger Tatsachen ein Irrtum erweckt und begründet wurde, wobei gewerbsmäßig in der Absicht gehandelt wurde, durch einen fortgesetzten Betrug eine große Zahl von Anlegern in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen.

Wir hatten bereits berichtet, dass gegen verschiedene Verantwortliche ein Verdacht auf Betrug bzw. Anlagebetrug besteht. Auch wenn die Unschuldsvermutung gilt, hat sich mit der Anklage der Staatsanwaltschaft dieser Verdacht erhärtet.

Die Staatsanwaltschaft hat allerdings nur einen begrenzten Schaden zum Nachteil der Anleger in Höhe von Rateneinlagen ab einem bestimmten Zeitpunkt angenommen.

Je nach Entwicklung des Strafverfahrens muss für Anleger, die Anlagen mit der Leontis Equity Funds abgeschlossen haben, in jedem Einzelfall geprüft werden, ob sich ein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung gegen welche Verantwortlichen begründen lässt.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Geschädigte bei der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

 

Stand: 26.01.2016