Über das Vermögen der Fonds Leontis Equity Fund Easy Select I GmbH & Co. KG, der Leontis Equity Fund Premium Select I GmbH & Co. KG, der Leontis Equity Fund Easy Select II GmbH & Co. KG und der Leontis Equity Fund Premium Select II GmbH & Co. KG wurden vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.
Anlegern wurde angeboten, sich als Kommanditist an den Leontis Equity Fonds zu beteiligen.
Das Kapital der Anleger sollte dabei im wesentlichen im Bereich Private Equity investiert werden, und zwar in Private Equity-Dachfonds und in Unternehmensbeteiligungen.
Ob ein Anleger als Kommanditist, wenn endgültige Insolvenzverfahren eröffnet werden, Forderungen zustehen, ist offen.
Es ist auch denkbar, dass die Insolvenzverwalter Ausschüttungen zurückfordern oder noch auf die Zahlung von offenen Einlageverpflichtungen bestehen.
Anleger sollten daher von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, welche Rechte und Möglichkeiten Ihnen im Insolvenzverfahren zustehen.
Sonstige Optionen für Anleger von Leontis Equity Fonds
Bei derartigen Anlagen in Form von Kommanditbeteiligungen, bei denen das Kapital im Bereich Private Equity investiert wird, handelt es sich um Unternehmensbeteiligungen mit hohen Risiken.
Anleger müssen nach der Rechtsprechung über die Hintergründe und Risiken einer derartigen Anlage aufgeklärt werden.
Auch müssen Anlageberater die Anlageziele und die Risikoneigung eines Anlegers beachten.
Sofern Anlegern eine Investition in einem Leontis Equity Fonds als sichere Anlage empfohlen worden ist, kann dies einen Beratungsfehler begründen.
Auch wenn Anleger im Übrigen nicht über die Hintergründe und vor allem Risiken einer derartigen Anlage aufgeklärt worden sind, kann ein Anlageberater oder ein Vermittler oder eine Bank, die zu einem Abschluss einer Anlage in einem Leontis Equity Fonds geraten haben, auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger, die Kapital in Leontis Equity Fonds Easy Select und in den Leontis Equity Fonds Premium Select investiert haben.
Stand: 19.06.2015
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.