Wir haben zwischenzeitlich für Mandanten, den von Beratern geraten worden war, Lebens oder Rentenversicherungen oder andere Anlagen zu kündigen und dafür der DIG AG eine Nachrangdarlehen zu gewähren, gegen Anlageberater Klage bei Gericht eingereicht, um Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung durchzusetzen. Dies kann für Anleger eine Chance sein, neben dem Insolvenzverfahren den erlittenen Schaden und einen Teil davon wieder zu realisieren. Nach Angaben von Mandanten wurde ihnen die Anlage als sicher dargestellt und sie wurden auch nicht darüber aufgeklärt, was ein Nachrangdarlehen ist und welche Risiken damit verbunden sind.

Außerdem führen wir für Mandanten auch Klageverfahren gegen Verantwortliche der Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Auch dies kann eine Möglichkeit sein, um Kapital zu erhalten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffene Geschädigte der Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG.

17.07.2017