Über das Vermögen der DIG AG ist vor kurzem ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Als Vorstände der DIG AG fungierten u. a. die Herren Szulc und Kret, die auch Vorstände der Global Financial Invest AG waren.

Nach Presseberichten, z. B. im Branchendienst kapital-markt intern vom 29.05.2015 sind gegen Verantwortliche der Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG strafrechtliche Ermittlungen wegen des Vorwurfs des Betruges anhängig.

Gemäß dem Bericht in kapital-markt intern wird den Beschuldigten vorgeworfen, eine Art „Schneeballsystem“ installiert zu haben.

Anlegern wurde von der DIG AG angeboten, Kapital in Inhaberschuldverschreibungen und in Form von Nachrangdarlehen zu investieren.

In der letzten Bilanz vom 31.12.2012 habe die DIG AG bei einer Bilanzsumme von € 9,8 Mio. einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von € 2,6 Mio. ausgewiesen, so der Bericht in kapital-markt intern vom 29.05.2015.

Optionen für Anleger der DIG AG

Sofern ein endgültiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG eröffnet wird, können Ansprüche nur noch in diesem Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Geschädigte hinsichtlich der Geltendmachung von Ansprüchen in dem Insolvenzverfahren.

Dabei muss auch ggf. geprüft werden, ob und welche Ansprüche angemeldet werden können.

Aufgrund der Insolvenz müssen Anleger auch damit rechnen, bestenfalls nur einen Teil des Kapitals in diesem Verfahren zurückzuerhalten. Vor dem Hintergrund entsprechender Verluste, stellt sich auch insbesondere die Frage, ob sich Schadensersatzansprüche gegen verantwortliche Personen durchsetzen lassen.

Natürlich gilt bis zum Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen die Unschuldsvermutung. Sollte sich aber der strafrechtliche Vorwurf des Betruges bestätigen, kann für Anleger die Möglichkeit bestehen, gegen Verantwortliche der DIG AG Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung durchzusetzen.

Auch sofern Anlegern die Anlage von einem Berater oder Vermittler empfohlen worden ist, kann sich für betroffene Geschädigte ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung bzw. Anlagevermittlung ergeben, wenn sie nicht ordnungsgemäß über die Hintergründe und Risiken einer derartigen Anlage aufgeklärt sind.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät auch Anleger der DIG AG bezüglich der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Stand: 03.06.2015