Über das Vermögen der KIB Kompetenz in Beratung GmbH, Kirchheim unter Teck, ist nun ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet worden und die Gläubiger wurden unter Fristsetzung aufgefordert, Forderungen anzumelden.

Für die Anmeldung von Forderungen in einem Insolvenzverfahren ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs notwendig, dass die Forderungen ausreichend konkretisiert werden und entsprechende Unterlagen eingereicht werden müssen, damit eine ausreichende Prüfung durch den Insolvenzverwalter gewährleistet ist. Sofern dies nicht der Fall ist, besteht schon aus diesem Grund das Risiko, dass eine Forderung nicht anerkannt wird.

Forderungsanmeldung KIB Insolvenz

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger bei der Geltendmachung von Ansprüchen in dem Insolvenzverfahren.

Wie berichtet, hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bereits im November 2015 der KIB Kompetenz in Beratung GmbH im Hinblick auf das von der Gesellschaft betriebene Geschäftsmodell, wonach Verträge unter der Bezeichnung „KIB-Energie Rendite Europa Kauf- und Mietvertrag mit Rückkaufsoption“, „Kaufvertrag über Photovoltaikmodule“, „Mietvertrag mit Verlängerungsoption“ und „Kaufangebot über Photovoltaikmodule“ über Anlagen mit der Verpflichtung einer unbedingten Rückzahlung der zuvor erworbenen Photovoltaikmodulen angeboten wurde, das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt.

Schadensersatzansprüche durchsetzen

Wie dargestellt, kann sich für Anleger auch die Möglichkeit ergeben, außerhalb des Insolvenzverfahrens Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Wie bereits berichtet, lassen sich ggf. aufgrund des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften gegen Verantwortliche bzw. Organe der KIB Kompetenz in Beratung GmbH Schadensersatzansprüche durchsetzen.

Auch Berater, die Anlegern den Abschluss einer derartigen Anlage bzw. den Kauf einer Photovoltaikanlage von der KIB Kompetenz in Beratung GmbH empfohlen haben, können auf Schadensersatz haften, wenn sie Kunden falsch über die Risiken und Hintergründe aufgeklärt haben.

Auch diesbezüglich berät die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner Anleger, die mit der KIB Kompetenz in Beratung GmbH Verträge abgeschlossen haben.

Stand: 08.06.2016