Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde Herrn Johann Mieth aus Neubiberg mit Bescheid vom 16.02.2018 aufgegeben, das von ihm betriebene Einlagengeschäft unverzüglich abzuwickeln.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellte fest, dass Herr Mieth auf der Grundlage mündlicher Absprachen unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums annahm. Hierdurch betrieb er – so die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Die Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist noch nicht bestandskräftig.

Betroffenen Anlegern wird geraten, anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen.

09.03.2018