Über das Vermögen der ISS AG ist nun ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet worden und Gläubiger wurden unter Fristsetzung zur Forderungsanmeldung aufgefordert. Ansprüche gegen die ISS AG können daher nur noch in dem Insolvenzverfahren verfolgt werden.

Anleger hatten schon seit längerer Zeit berichtet, dass die ISS AG nach wie vor Zinsen, die im Jahre 2008 fällig sind, nicht bezahlt hat. Anleger sollten sich daher nicht mehr hinhalten lassen, sondern kurzfristig auch prüfen lassen, ob sich nicht Schadensersatzansprüche gegen verantwortliche Personen durchsetzen lassen.