Wie wir berichtet hatten, hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Investfinans AB das unerlaubte Betreiben eines Einlagengeschäfts untersagt, soweit die Gesellschaft Kapital als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder von Anlegern angenommen hat.

Über eine Erlaubnis der BaFin verfügte die Investfinans AB nämlich nicht.

Die Verfügung der BaFin ist nach einer eigenen Mitteilung der Behörde nun bestandskräftig.

 Strafrechtliche Ermittlungen

Gegen Verantwortliche der Investfinans AB ist ein umfangreiches strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Betrug bzw. auch wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften anhängig.

Die Investfinans AB bot u. a. angebliche Festgeldanlagen und auch einen Erwerb von Aktien an.

Dabei wurde auch eine Einlagensicherung behauptet, die es nicht gibt.

Es besteht der Verdacht, dass die von den Anlegern zur Verfügung gestellten Gelder nicht ordnungsgemäß investiert worden sind und auch Anleger über die Mittelverwendung getäuscht worden sind.

 Schadensersatz für Anleger

Soweit der Investfinans AB bzw. deren Verantwortliche unerlaubt Einlagengeschäfte betrieben worden sind, kann sich auch für einen Anleger Schadensersatzansprüche ergeben.

Zwar gilt die Unschuldsvermutung. Soweit sich strafrechtliche Vorwürfe, auch im Hinblick auf den Verdacht des Betruges, bestätigen, können auch auf Grundlage strafrechtliche Ermittlungserkenntnisse, ebenfalls ggf. Schadensersatzansprüche gegen verantwortliche Personen der Investfinans AB durchgesetzt werden.

Anleger, die der Investfinans AB Kapital zur Verfügung gestellt haben, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Stand: 02.04.2020