Gegenüber der Investfinans AB wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde das unerlaubte Betreiben eines Einlagengeschäfts untersagt.

Die Investfinans AB hat als Betreiberin der Internetseite www.investfinansab.eu fremde Gelder des Publikums als Einlagen oder als andere unbedingt rückzahlbare Gelder angenommen.

Damit hat die Gesellschaft ein Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Warnungen vor Investfinans AB

Wie wir bereits berichtet hatte, wurde von

  • www.test.de (Stiftung Warentest) und
  • der österreichischen Finanzmarktaufsicht FMA

bereits vor Anlageangeboten der Investfinans AB gewarnt. Die FMA hatte dabei auch bereits darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft auch in Österreich nicht berechtigt ist, Bankgeschäfte zu erbringen.

Von der Investfinans AB wurde auch mit einer angeblichen Einlagensicherung geworben.

Optionen für Anleger der Investfinans AB

Anleger, die der Investfinans AB Anlagen abgeschlossen haben bzw. der Gesellschaft Kapital zur Verfügung gestellt haben, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer Prüfung beauftragen, welche Möglichkeiten bestehen, dass eingezahlte Kapital wieder zurückzuerhalten.

Soweit nach Auffassung der BaFin von der Investfinans AB Einlagengeschäfte betrieben worden sind und die Gesellschaft dafür über keine Erlaubnis verfügte, kann sich für einen Anleger einen Schadensersatzanspruch wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften begründen lassen.

Denn im Fall eines unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften können nach der Rechtsprechung die Gesellschaft und die verantwortlichen Personen der Gesellschaft gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG auf Schadensersatz haften.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger, die Kapital für Anlagen bei Investfinans AB zur Verfügung gestellt haben.

Stand: 09.04.2019