Seitens der Internethandelsplattform www.zoomtrader.com wird u. a. der Handel mit Binären Optionen angeboten. Bei Binären Optionen handelt es sich um Derivate, die auf einen Barausgleich gerichtet sind. Ob es zu diesem Barausgleich kommt, ist davon abhängig, ob vor Ablauf bezüglich des Preises, des Kurses oder des Wertes eines zugrundeliegenden Basiswertes ein bestimmtes Ereignis eintritt. Es wird hier auf ein Aktie oder eine Währung oder eine Kryptowährung gewettet. Wenn das Ergebnis, auf das gewettet wird, nicht eintritt, erleidet der Anleger einen Totalverlust. Bei Anlagen in Binären Optionen droht folglich ein Totalverlust.

Nicht zuletzt deshalb hat die europäisch Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) erst kürzlich Maßnahmen in Bezug auf das Angebot von Differenzgeschäften (CDF´s) und Binären Optionen an Kleinanleger der europäischen Union beschlossen.

Betroffene Anleger berichten, dass seitens der Telefonverkäufer Risiken verharmlost wurden und die Anleger mit hohen Gewinnversprechungen zu Einzahlungen verleitet wurden. Wenn Anleger wiederum den Wunsch nach einer Auszahlung ihres Guthabens äußern, dann gibt es Probleme.

Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt eine Vielzahl von Anlegern, die über Handelsplattformen Kapital angelegt haben.

 Stand: 08.03.2019