In der Vergangenheit hatten wir bereits darüber berichtet, dass über die Internethandelsplattform www.verticoins.com angeblich der Handel mit sog. Kryptowährungen angeboten wurde.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt eine Vielzahl von Anlegern gegenüber der vorgenannten Handelsplattform und deren Verantwortlichen, wobei die Homepage der Handelsplattform im Internet nicht mehr erreichbar ist.

Wir gehen davon aus, dass es sich um eine betrügerische Handelsplattform handelt und die den Kunden vorgegaukelten Geschäfte tatsächlich nicht stattgefunden haben. Dies wird dadurch belegt, dass Anleger, angebliche Guthaben, die für sie bestanden, nicht ausbezahlt erhielten

Im Übrigen versuchten die Telefonverkäufer der Handelsplattform auch dadurch Einzahlungen von Anlegern herbeizuführen, indem sie den Anlegern vorgaukelten, dass die Anleger Steuern bezahlen müssten, damit sie eine Auszahlung ihres Guthabens erhalten würden. In diesem Zusammenhang wurden Schreiben einer englischen Behörde, namens Rochdale Borough Council versandt, die die angeblichen Steuerforderungen stellte. Eine Rückfrage bei dieser Behörde ergab, dass die entsprechende Behörde zu keinem Zeitpunkt entsprechende Steueranforderungen versandt hatte.

Im Übrigen existierte auch die seitens der Internethandelsplattform Verticoins auf ihrer Homepage angegebene Niederlassung in Deutschland am Westhafenplatz 1 in Frankfurt am Main nicht. Dort konnte keine Post zugestellt werden.

Die Telefonverkäufer „Armin Graf“, „Micha Bardco“, „Andreas Miller“ und „Mark Mittelman“ führten Einzahlungen von unerfahrenen Anlegern durch verschiedenste Täuschungen herbei.

Unserer Kanzlei ist es mittlerweile gelungen, zu erreichen, dass sich verschiedenste Staatsanwaltschaften in Deutschland mit den betrügerischen Machenschaften der Internethandelsplattform Verticoins auseinandersetzen und gegen die Verantwortlichen und die Telefonverkäufer ermitteln. Unter Anderem ist die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg / Abteilung für Cyberkriminalität aufgrund unserer Bemühungen mit Verticoins-Fällen befasst. Dies ist positiv, da diese Behörde über umfangreiche Erfahrungen im Hinblick auf Ermittlungen gegen betrügerische Internethandelsplattformen verfügt.

Unsere Kanzlei versucht über entsprechende strafrechtliche Ermittlungsverfahren genauere Erkenntnisse zu den Hintergründen zu erhalten bzw. die wahren Hinterleute und Initiatoren des Anlagebetrugsmodells zu identifizieren. Die Ermittlungsbehörden können Zeugen vernehmen, Unterlagen beschlagnahmen und auswerten, Geldflüsse nachvollziehen und Konten beschlagnahmen sowie klären, wer die tatsächlichen Betreiber und Initiatoren der Handelsplattform Verticoins sind. Unter Umständen gelingt es den Staatsanwaltschaften auch im Ausland über Rechtshilfeersuchen, Konten einzufrieren, wobei entsprechende Guthaben dann im Anschluss evtl. im Rahmen eines strafrechtlichen Verteilungsverfahrens an geschädigte Anleger zur Schadenswiedergutmachung ausbezahlt würden.

In jedem Fall ist es wichtig, dass sich geschädigte Kapitalanleger, die Kapital über die Handelsplattform Verticoins angelegt hatten, anwaltlich vertreten lassen. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner steht jederzeit für Rückfragen zur Verfügung.

Stand: 15.10.2019