Seitens der Internethandelsplattform www.royalswissmarkets.com wird u. a. der Handel mit sog. CFD´s angeboten. Der Handel mit sog. CFD´s ist letztlich für Privatpersonen nicht geeignet. Hierbei handelt es sich um hochspekulative Finanzderivate. Der Kurs eines CFD´s leitet sich also direkt von dem jeweiligen Basiswert ab, beispielsweise von einer Aktie oder einem Index. Der CFD-Handel eignet sich letztlich nur für erfahrene und spekulative Anleger, nachdem beim Handel mit CFD´s ein Totalverlust drohen kann.

Nicht zuletzt deshalb hat die europäisch Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) erst kürzlich Maßnahmen in Bezug auf das Angebot von Differenzgeschäften (CDF´s) und Binären Optionen an Kleinanleger der europäischen Union beschlossen.

Betroffene Anleger berichten, dass seitens der Telefonverkäufer Risiken verharmlost wurden und die Anleger mit hohen Gewinnversprechungen zu Einzahlungen verleitet wurden. Wenn Anleger wiederum den Wunsch nach einer Auszahlung ihres Guthabens äußern, dann gab es Probleme.

Durchsuchungen und Sicherstellung von Vermögenswerten

Im Rahmen der internationalen Ermittlungen seien auch in mehreren Ländern in Europa Räume von insgesamt 21 Firmen sowie von vier verdächtigen Privatpersonen durchsucht worden.

Im Übrigen seien auch Kontoguthaben in nennenswerter Höhe sichergestellt worden.

Die Vorgehensweise

Anleger seien über soziale Netzwerke oder Telefonanrufe von Call-Centern oder Mails akquiriert worden. Anlegern sei vorgespiegelt worden, dass bei einem entsprechenden Handel in binäre Optionen, Forex- und Kryptowährungen und anderen Finanzprodukten nahezu kein Risiko bestehen würde und ab einer gewissen Größenordnung eine Versicherung gegen den Verlust von Kapital vorhanden wäre.

Nachdem der Kunde erste Einzahlungen geleistet hätte, wäre ihm Gewinne zugewiesen worden, so dass sich die Guthaben auf den virtuellen Depots entsprechend erhöht hätten.

Die Mitarbeiter der Call-Center wären instruiert gewesen, Kunden, die eine Auszahlung von Gewinnen fordern, dies auszureden bzw. diese auch zu neuen Einzahlungen zu verleiten, um angebliche Verluste wieder auszugleichen.

Vorhandene Guthaben seien nicht ausbezahlt worden, sondern als Verlust ohne Legitimierung des Accountinhabers durchgeführt worden, wobei dies zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals geführt habe, wie das Bundeskriminalamt Wien ausführt.

Die entsprechenden Plattformen, wie etwa Royalswissmarket , seien von den Verdächtigen mit einer Software betrieben worden, die nicht nur die komplette Kundenverwaltung ermöglichte, sondern auch die Kurse der einzelnen Trades im Sinne der Täter beeinflusst habe, wobei diese Softwarelösungen auch durch Firmen im Besitz der Tätergruppierung entwickelt und an Bundeskriminalamtes Wien. Eingezahlte Gelder seien in ein aufwändig konstruiertes Geldwäschenetzwerk geleitet worden.

Möglichkeiten für Anleger

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt bereits mehrere Anleger, die über Tradingplattformen, die insbesondere auch den Handel mit CFD´s zum Gegenstand hatte, geschädigt wurden.

Anleger, die der Tradingplattform Royalswissmarket Kapital zur Verfügung gestellt haben und diese nicht zurückerhalten haben, wird empfohlen, einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer Prüfung zu beauftragen, welche rechtlichen Möglichkeiten sich für sie ergeben.

Da auch deutsche Staatsanwaltschaften in die strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Tradingplattformen involviert sind, besteht auch die Möglichkeit, über eine Strafanzeige und eine Akteneinsicht in dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren Erkenntnisse über die Betrugsvorwürfe und die Verantwortlichen der Tradingplattformen zu gewinnen. Auf dieser Grundlage kann eine Möglichkeit bestehen, Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung gegen Verantwortliche der Tradingplattformen durchzusetzen, insbesondere auch im Hinblick darauf, dass auf Vermögenswerte sichergestellt worden sind.

Stand: 08.03.2019