Seitens der Internethandelsplattform www.roiteks.com wird u. a. der Handel mit sog. CFD´s angeboten.

Betroffene Anleger berichten, dass seitens der Telefonverkäufer Risiken verharmlost wurden und die Anleger mit hohen Gewinnversprechungen zu Einzahlungen verleitet wurden. Wenn Anleger wiederum den Wunsch nach einer Auszahlung ihres Guthabens äußern, dann gab es Probleme.

Handel mit sog. CFD´s

Der Handel mit sog. CFD´s ist letztlich für Privatpersonen nicht geeignet. Hier handelt es sich um hoch spekulative Finanzderivate. CFD´s (Contracts for Difference) gehören zur Gruppe der Derivate. Der Kurs eines CFD´s leitet sich also direkt vom jeweiligen Basiswert ab, beispielsweise von einer Aktie oder einem Index. Der CFD-Handel eignet sich letztlich nur für erfahrene und spekulative Anleger. Auch hier kann ein Totalverlustrisiko drohen. Bei einem CFD-Handel nimmt der Anleger lediglich an einer Kursentwicklung eines Basiswerts teil, von dem auch der Kurs von CFD´s abhängig ist und erwirbt keinerlei Rechte an einem Basiswert. CFD´s sind als reine finanzielle Differenzgeschäfte. In der Regel muss auch bei einem CFD-Handel nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil der jeweiligen Position beträgt. Dadurch entsteht aber eine entsprechende Hebelwirkung. Bei einem CFD-Handel bestehen auch verschiedenste Risiken, wie z. B. das Risiko unkalkulierbarer Verluste, bis hin zu einem Totalverlust. Außerdem besteht auch ein Marktpreisrisiko, also das Risiko auf Änderungen eines Kontraktwertes in Folge einer Preisänderung des Basiswertes. Dabei können auch Kursauschläge innerhalb eines Tages dazu führen, dass die hinterlegte Margin (Sicherheitsleistung) nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsläufig geschlossen werden müssen.

Nicht zuletzt deshalb hat die europäisch Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) erst kürzlich Maßnahmen in Bezug auf das Angebot von Differenzgeschäften (CDF´s) und Binären Optionen an Kleinanleger der europäischen Union beschlossen.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Es ist verwunderlich, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) noch nicht gegenüber der Betreiberfirma Green Oak Ltd., die wiederum in Sofia / Bulgarien ihren Sitz hat, tätig geworden ist und die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Handels angeordnet hat.

Unseres Erachtens wird nämlich seitens der Betreiberfirma der Internethandelsplattform roiteks, Green Oak Ltd. der Eigenhandel im Sinne von § 1 Ia Satz 2 Nr. 4c Kreditwesengesetz (KWG) als Dienstleistung für andere in der Bundesrepublik betrieben bzw. erbracht. Über die nach § 32 I KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Betreiberfirma Green Oak Ltd. nicht.

Es wirft natürlich kein gutes Licht auf die Handelsplattform roiteks, wenn die Handelsplattform seitens der Betreiberfirma ohne die erforderliche Erlaubnis der deutschen Aufsichtsbehörden betrieben wird. Es ist folglich Vorsicht angeraten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger der Internethandelsplattform roiteks.com.

Stand: 06.06.2019