Vor der Internethandelsplattform nextcoinmarket.com, über die der Handel mit Kryptowährungen ermöglicht werden soll, muss gewarnt werden.

Als Betreiberfirma der Handelsplattform agiert eine Firma namens Novomountain Ltd. in 28 Dzavaharlal Neru Str., entrance Business Center, 1324, Sofia, Bulgaria.

Die englische Finanzaufsichtsbehörde FCA (Financial Conduct Authority) stellte hinsichtlich der Handelsplattform bzw. der Betreiberfirma am 07.03.2019 fest, dass diese ohne Erlaubnis der britischen Finanzaufsichtsbehörden in England tätig würden. Auch in Deutschland verfügt die Handelsplattform nextcoinmarket.com bzw. deren Betreiberfirma über keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Handel mit Kryptowährungen anzubieten.

Geschädigte Anleger berichten von erheblichen Problemen mit der Handelsplattform nextcoinmarket.com.

Unabhängig davon ist festzuhalten, dass Kryptowährungen und der Handel mit Kryptowährungen hoch spekulativ sind. So sind Kryptowährungen aufgrund der noch geringen Marktkapitalisierung sehr volatil. Tägliche Preisschwankungen von 20 % oder mehr gehören bei Kryptowährungen zur Tagesordnung. Am Markt kommt es regelmäßig zu teilweisen wahnwitzigen Überbewertungen der einzelnen Kryptowährungen. Solche Überbewertungen ziehen anschließend drastische Kurskorrekturen von 50 % bis 60 % am gesamten Markt mit sich.

Wer sich auf Kryptotrading einlässt, muss sich der Risiken bewusst sein, die mit dem Trading einhergehen. Ein Totalverlust des angelegten Kapitals ist durchaus möglich.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Anleger, die über die Internethandelsplattform nextcoinmarket.com Kapital angelegt haben.

Stand: 29.05.2019