Verschiedenste Anleger berichten, dass Sie Schwierigkeiten mit der Internethandelsplattform CCFDbank.com hätten.

Die CCFDbank bietet auf Ihrer Website Interessenten an, Handelskonten zu eröffnen und mit Differenzkontrakten (Contracs for Difference  – CFD) auf Aktien und Rohstoffe (Gold und Silber) sowie mit Währungen (Forex) zu handeln.

Das Unternehmen hat keine zustellungsfähige Adresse im Inland. Die auf der Website im Impressum angegebene Adresse in Frankfurt am Main existiert nicht.

Anleger berichten, dass ihnen seitens der Telefonverkäufer der vorgenannten Handelsplattform garantiert wird, dass Gewinne erzielt würden bzw. Verluste durch ein sog. Recovery Programm ausgeglichen würden. Hierbei handelt es sich um gezielte Täuschungen, da der Forex-Handel bzw. der Handel mit CFD´s hochspekulativ ist und Gewinne nicht garantiert werden können.

 Forex-Handel

Beim Forex-Handel handelt es sich letztendlich um einen Währungshandel, wobei der Forex-Handel bis vor kurzem ausschließlich Banken und Großinvestoren vorbehalten war. Beim Forex-Trading geht es im Prinzip darum, eine Währung zu einem bestimmten Wechselkurs gegen eine andere zu tauschen. Es werden immer zwei Währungen einander gegenübergestellt, wobei Trader auf eine Änderung des Wechselkurses spekulieren. Die beiden Währungen eines Paars stehen immer in einem bestimmten Wertverhältnis zueinander. Bei einzelner Betrachtung eines Devisenpaars stellt eine Währung die Basiswährung, die zweite die Bezugswährung dar. Beide werden zueinander ins Verhältnis gesetzt. Der genaue Wert hängt dabei immer von Angebot und Nachfrage ab. Je größer die Nachfrage nach einer Währung, desto höher ist der Wert innerhalb des Währungspaares.

Der Trader kann beim Forex-Handel sowohl auf steigende als auch auf fallende Kurse spekulieren. Mit beiden Varianten können Gewinne erzielt werden.

Nachdem es sich beim Forex-Trading um Hebelgeschäfte handelt und damit mit einem kleinen Einsatz hohe Gewinne erzielt werden können, profitieren Trader in vollem Maße von der Kursentwicklung, auch wenn tatsächlich nur ein kleiner Betrag investiert wird. Allerdings kann die Hebelwirkung in beide Richtungen ausschlagen. So sind zwar auf der einen Seite überproportionale Gewinne, aber auf der anderen Seite auch sehr hohe Verluste möglich. Der Forex-Handel ist deshalb für Personen vollkommen ungeeignet, die über keine Trading-Erfahrung verfügen. Es bestehen Totalverlustrisiken.

Handel mit sog. CFD´s

Auch der Handel mit sog. CFD´s ist letztlich für Privatpersonen nicht geeignet. Hier handelt es sich um hoch spekulative Finanzderivate. CFD´s (Contracts for Difference) gehören zur Gruppe der Derivate. Der Kurs eines CFD´s leitet sich also direkt vom jeweiligen Basiswert ab, beispielsweise von einer Aktie oder einem Index. Der CFD-Handel eignet sich letztlich nur für erfahrene und spekulative Anleger. Auch hier kann ein Totalverlustrisiko drohen. Bei einem CFD-Handel nimmt der Anleger lediglich an einer Kursentwicklung eines Basiswerts teil, von dem auch der Kurs von CFD´s abhängig ist und erwirbt keinerlei Rechte an einem Basiswert. CFD´s sind als reine finanzielle Differenzgeschäfte. In der Regel muss auch bei einem CFD-Handel nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil der jeweiligen Position beträgt. Dadurch entsteht aber eine entsprechende Hebelwirkung. Bei einem CFD-Handel bestehen auch verschiedenste Risiken, wie z. B. das Risiko unkalkulierbarer Verluste, bis hin zu einem Totalverlust. Außerdem besteht auch ein Marktpreisrisiko, also das Risiko auf Änderungen eines Kontraktwertes in Folge einer Preisänderung des Basiswertes. Dabei können auch Kursauschläge innerhalb eines Tages dazu führen, dass die hinterlegte Margin (Sicherheitsleistung) nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsläufig geschlossen werden müssen.

 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wies in einer Mitteilung vom 14.01.2019 darauf hin, dass sie der CCFDbank keine Erlaubnis gem. § 32 I Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen erteilt hat.

Unseres Erachtens wird im vorliegenden Fall seitens der Internethandelsplattform CCFDbank bzw. deren Betreiberfirma ein Eigenhandel betrieben, ohne dass eine Erlaubnis der Behörde vorliegt. Es kann sich deshalb für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch wegen des unerlaubten Betreibens eines Eigenhandels begründen lassen. Im Falle des unerlaubten Betreibens eines Eigenhandels können nach geltender Rechtsprechung sowohl die Gesellschaft selbst als auch die verantwortlichen Personen als Organ gem. § 823 II BGB i. V. m. § 32 I KWG in Schadensersatz auf Anspruch genommen werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger der Internethandelsplattform CCFDbank.

Stand: 10.04.2019