Über das Vermögen der Immovest AG ist nun ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet worden und Gläubiger wurden unter Setzung einer relativ kurzen Frist aufgefordert, Forderungen in diesem Insolvenzverfahren anzumelden.

Mit Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahren können Ansprüche gegen die Immovest AG nur noch in diesem Insolvenzverfahren durchgesetzt werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen angemeldete Forderungen auch ausreichend konkretisiert und entsprechende Unterlagen eingereicht werden, damit eine Prüfung durch den Insolvenzverwalter ermöglicht wird. Geschieht dies nicht, besteht schon aus diesem Grund das Risiko, dass die Forderung nicht anerkannt wird.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Geschädigte bei der Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen in den Insolvenzverfahren.

Optionen für Anleger außerhalb des Insolvenzverfahrens

Wenn Anlegern der Erwerb von Schuldverschreibungen bzw. Optionsanleihen oder auch Aktien der Immovest AG von einem Berater oder Vermittler empfohlen worden ist, kann sich auch die Möglichkeit ergeben, Schadensersatzansprüche gegen den Berater durchzusetzen. Anleger müssen nach der Rechtsprechung über die Hintergründe und Risiken einer derartigen Anlage aufgeklärt werden.

Auch müssen Berater die persönlichen Vorstellungen und Ziele eines Anlegers beachten.

Anleger sollten daher auch von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, ob sich auch noch Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung begründen lassen.

 

Stand: 20.07.2015