Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde der Firma „Ich bin Bank (in Gründung)“, Ostrava, Tschechische Republik, bzw. Herrn B. Schmid, mit Bescheid vom 24.05.2018 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagen- sowie das Kreditgeschäft umgehend einzustellen.

Schmid warb im Internet – so die BaFin – für seine angebliche in Ostrava ansässige „Ich bin Bank (in Gründung)“, mit der er auf Grundlagen sog. Anleihezertifikate unbedingt rückzahlbare Anlegergelder annahm und für Finanzierungen warb.

Die BaFin teilte in diesem Zusammenhang mit, dass damit das Einlagen- und Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin betrieben wurde.

Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner hat in der Vergangenheit eine Vielzahl von Anlegern erfolgreich vertreten, die Kapital in unerlaubte Einlagengeschäfte investiert hatten.

05.06.2018