Wie zu erfahren war, ist über die weitere Schifffahrtsgesellschaft mit dem Schiff HS „BERLIOZ“ des Hansa Treuhand HT-Flottenfonds V ein Insolvenzantrag gestellt worden. Bereits im Jahre 2014 war für die Schifffahrtsgesellschaft mit dem Schiff HS „SCOTT“ ein Insolvenzantrag gestellt worden.

Das dritte Schiff des Hansa Treuhand HT-Flottenfonds V, die HS „ELEKTRA“ war 2013 verkauft worden.

Im Hinblick darauf, dass zwei Schiffe bzw. die Schifffahrtsgesellschaften insolvent sind, müssen Anleger mit nicht unerheblichen Verlusten rechnen.

Möglichkeiten für Anleger des Hansa Treuhand HT-Flottenfonds V, HS „BERLIOZ“, HS „SCOTT“ sowie HS „ELEKTRA“

Bei Anlagen in Schiffsfonds handelt es sich um eine Unternehmensbeteiligung mit hohen Risiken.

Für Anleger, die auf eine Sicherheit der Anlage oder auf einen Kapitalerhalt bedacht waren, ist eine derartige Anlage nicht geeignet.

Sofern Anlegern dennoch eine Anlage in einem derartigen Schiffsfonds empfohlen worden ist, kann dies einen Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung begründen.

Im Übrigen sind auch Anlageberater oder Banken, die eine Anlage in einem derartigen Schiffsfonds empfehlen, verpflichtet, einen Anleger detailliert und vollständig über die Hintergründe und Risiken einer derartigen Anlage aufzuklären.

Sofern ein Anleger fehlerhaft und unzureichend aufgeklärt worden ist, kann auch dies einen Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung begründen.

Wenn einem Anleger die Anlage in einem Schiffsfonds von einer Bank empfohlen worden ist, muss diese als Anlageberaterin auch Kunden darüber aufklären, welche Vergütung bzw. Provisionsrückvergütung sie erhalten hat. Denn nur wenn derartige Vergütungen offengelegt werden, kann der Kunde das Interesse der Bank einschätzen.

Sofern eine Aufklärung über eine derartige Provisionsrückvergütung nicht erfolgt ist, kann gegen das beratende Kreditinstitut ebenfalls ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung gestützt werden.

Betroffene Anleger, die eine Anlage in Schifffahrtsgesellschaften des HT-Flottenfonds V, HS „BERLIOZ“, HS „SCOTT“ sowie HS „ELEKTRA“ abgeschlossen haben, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit der Prüfung beauftragen, welche Möglichkeiten sich für sie hinsichtlich der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen ergeben.

 

Stand: 22.11.2016