Soweit die Semjo Consult GmbH i. G. Zahlungen von Kunden von der Internethandelsplattform www.kontofx.com entgegengenommen hat, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angeordnet, das damit betriebene unerlaubte Finanztransfergeschäft einzustellen.

Von der Semjo Consult GmbH i. G. wurden auf ihrem Konto Kapital von Privatanlegern für Anlagen bei der Internethandelsplattform www.kontofx.com entgegengenommen und im Anschluss auf ausländische Koten verschiedener Gesellschaften weitergeleitet, so die BaFin.

Nach Meinung der BaFin wurde damit von der Semjo Consult GmbH i. G. ein Finanztransfergeschäft betrieben. Für das Betreiben eines Finanztransfergeschäfts hat die Gesellschaft aber nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Unerlaubter Eigenhandel durch die Betreibergesellschaft der Handelsplattform www.kontofx.com

Wie bereits dargestellt, hatte die BaFin bereits Ende Juni 2019 gegenüber der Betreibergesellschaft der Internethandelsplattform www.kontofx.com die Einstellung eines grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Soweit Anlegern über die Handelsplattform www.kontofx.com der Zugang zu Differenzkontrakten ermöglicht wurde, wurde nach Ansicht der BaFin ein Eigenhandel gemäß § 1 Abs. 1a Satz 1 Nr. 4 lit.c Kreditwesengesetz (KWG) als Dienstleistung für andere in Deutschland betrieben.

 Möglichkeiten für Anleger

Für einen Anleger kann sich, soweit nach Ansicht der BaFin ein grenzüberschreitender Eigenhandel betrieben worden ist, ohne dass die Betreibergesellschaft von www.kontofx.com dafür über eine Genehmigung der BaFin verfügte, ein Schadensersatzanspruch wegen des unerlaubten Betreibens eines Eigenhandels durchsetzen lassen. Denn bei Betreiben eines unerlaubten Eigenhandels können sich nach der Rechtsprechung sowohl gegen die Gesellschaft als auch deren Verantwortliche gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG Schadensersatzansprüche begründen lassen.

Auch wenn Auszahlungen von Guthaben verweigert werden, können sich auch andere Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung durchsetzen lassen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt die Interessen von Anlegern, die Kapital für Anlagen bei der Handelsplattform www.kontofx.com investiert haben.

Stand: 20.11.2019