Seitens der Onlinehandelsplattform Supercoin Growth werden unter der Domain supercoingrowth.com u. a.

  • Forex-Handelsgeschäfte
  • der Handel mit Kryptowährungen

angeboten.

Die vorgenannten Geschäfte sind hochrisikoreich und es besteht ein Totalverlustrisiko.

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Anlegern wird deshalb dringend abgeraten, Handelsgeschäfte über die Handelsplattform Supercoin Growth durchzuführen.

Forex Handel – extrem hohe Risiken bis hin zum Totalverlust

Beim Forex-Handel handelt es sich um einen Währungshandel, wobei der Forex-Handel bis vor kurzem ausschließlich Banken und Großinvestoren vorbehalten war. Beim Forex-Trading geht es im Prinzip darum, eine Währung zu einem bestimmten Wechselkurs gegen eine andere zu tauschen. Es werden immer zwei Währungen einander gegenübergestellt, wobei Trader auf eine Änderung des Wechselkurses spekulieren. Die beiden Währungen eines Paars stehen immer in einem bestimmten Wertverhältnis zueinander. Bei einzelner Betrachtung eines Devisenpaars stellt eine Währung die Basiswährung, die zweite die Bezugswährung dar. Beide werden zueinander ins Verhältnis gesetzt. Der genaue Wert hängt dabei immer von Angebot und Nachfrage ab. Je größer die Nachfrage nach einer Währung, desto höher ist der Wert innerhalb des Währungspaares. Der Trader kann beim Forex-Handel sowohl auf steigende als auch auf fallende Kurse spekulieren. Mit beiden Varianten können Gewinne erzielt werden.

Nachdem es sich beim Forex-Trading um Hebelgeschäfte handelt und damit mit einem kleinen Einsatz hohe Gewinne erzielt werden können, profitieren Trader in vollem Maße von der Kursentwicklung, auch wenn tatsächlich nur ein kleiner Betrag investiert wird. Allerdings kann die Hebelwirkung in beide Richtungen ausschlagen. So sind zwar auf der einen Seite überproportionale Gewinne, aber auf der anderen Seite auch sehr hohe Verluste möglich. Der Forex-Handel ist deshalb für Personen vollkommen ungeeignet, die über keine Trading-Erfahrung verfügen. Es bestehen Totalverlustrisiken.

Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen

Beim Kauf von Kryptowährungen bestehen hohe Risiken.

Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.

Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht darüber hinaus in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.

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Hinweise zu Supercoin Growth

Wer die Betreibergesellschaft der Handelsplattform Supercoin Growth sein soll, ergibt sich aus dem Internetauftritt der Firma Supercoin Growth nicht. Es findet sich lediglich ein Hinweise darauf, dass die Firma in der Schweiz unter der Adresse: Oberer Graben 19, 8402 Winterthur, eine Niederlassung haben soll.

Ein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen wäre, wer die vertretungsberechtigen Organe der Betreibergesellschaft und der Firma Supercoin Growth sind, findet sich im Rahmen des Internetauftritts ebenfalls nicht. Ein Impressum muss die gesetzlich vorgeschriebene Angabe des oder der presserechtlichen Verantwortlichen für einen im eigenen Namen veröffentlichten Tex-, Word-, oder Bildbeitrag enthalten. Es muss beispielsweise als allgemeine Pflichtangabe den Namen der verantwortlichen Personen, eine Rechtsform, die Registernummer und das Registergericht enthalten.

Sämtliche vorbezeichneten Angaben fehlen. Auch dies ist negativ.

Handel ohne Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

In Deutschland liegt die erforderliche Genehmigung für das Erbringen von Finanzdienstleistungen nicht vor. Die Firma Supercoin Growth darf folglich die vorgenannten Handelsgeschäfte oder Handelsprodukte nicht für deutsche Anleger abwickeln und handelt unerlaubt.

Jedes Unternehmen, das in Deutschland Wertpapierdienstleistungen, Finanzdienstleistungen oder Bankgeschäfte anbietet, benötigt eine entsprechende Genehmigung.

Bei der Firma Supercoin Growth handelt es sich um ein Unternehmen, das entsprechende Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis anbietet und das deshalb gegen § 32 KWG (Kreditwesengesetz) verstößt.

Dies führt dazu, dass Anleger, unabhängig von ihrem Anspruch auf Auszahlung von etwaigen Guthaben aufgrund des Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz auch Schadensersatzansprüche gemäß § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG geltend machen können.

Warnung der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA)

Im Rahmen eine Pressemitteilung vom 16.02.2024 warnte die eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) mittlerweile vor der Firma Supercoin Growth und setzte die entsprechende Firma auf ihre Warnliste.

Anleger sollten deshalb Vorsicht walten lassen.

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Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger der Internethandelsplattform Supercoin Growth.

Weiteres Vorgehen 

Anleger, die bei der Internethandelsplattform Supercoin Growth investiert und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie begründet und wie diese Ansprüche für Sie durchgesetzt werden können.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.

Rechtsanwalt Alexander Engelhard ist seit über 30 Jahren als Rechtsanwalt zugelassen.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.