Seitens der Onlinehandelsplattform Platinum Stock Trade wird unter der Domain platinumstocktrade.com u. a.

  • der Handel mit Kryptowährungen

angeboten.

Die vorgenannten Geschäfte sind hochrisikoreich und es besteht ein Totalverlustrisiko.

Anlegern wird deshalb dringend abgeraten, Handelsgeschäfte über die Handelsplattform Platinum Stock Trade durchzuführen.

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Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen

Beim Kauf von Kryptowährungen bestehen hohe Risiken.

Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.

Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht darüber hinaus in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.

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Hinweise zu Platinum Stock Trade

Wer die Betreibergesellschaft der Handelsplattform Platinum Stock Trade sein soll, ergibt sich aus dem Internetauftritt der Firma Platinum Stock Trade nicht. Die Firma Platinum Stock Trade gibt im Rahmen ihres Internetauftritts nur eine Adresse: 18 Bevis Marks, London, England, EC3A 7LH, an.

Ein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen wäre, wer die vertretungsberechtigen Organe der Betreibergesellschaft und der Firma Platinum Stock Trade sind, findet sich im Rahmen des Internetauftritts ebenfalls nicht. Ein Impressum muss die gesetzlich vorgeschriebene Angabe des oder der presserechtlichen Verantwortlichen für einen im eigenen Namen veröffentlichten Tex-, Word-, oder Bildbeitrag enthalten. Es muss beispielsweise als allgemeine Pflichtangabe den Namen der verantwortlichen Personen, eine Rechtsform, die Registernummer und das Registergericht enthalten.

Sämtliche vorbezeichneten Angaben fehlen. Auch dies ist negativ.

Handel ohne Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

In Deutschland liegt die erforderliche Genehmigung für das Erbringen von Finanzdienstleistungen nicht vor. Die Firma Platinum Stock Trade darf folglich die vorgenannten Handelsgeschäfte oder Handelsprodukte nicht für deutsche Anleger abwickeln und handelt unerlaubt.

Jedes Unternehmen, das in Deutschland Wertpapierdienstleistungen, Finanzdienstleistungen oder Bankgeschäfte anbietet, benötigt eine entsprechende Genehmigung.

Bei der Firma Platinum Stock Trade handelt es sich um ein Unternehmen, das entsprechende Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis anbietet und das deshalb gegen § 32 KWG (Kreditwesengesetz) verstößt.

Dies führt dazu, dass Anleger, unabhängig von ihrem Anspruch auf Auszahlung von etwaigen Guthaben aufgrund des Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz auch Schadensersatzansprüche gemäß § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG geltend machen können.

Warnmitteilung der englischen Finanzmarktaufsicht (FCA)

Am 02.02.2024 veröffentlichte die englische Finanzmarktaufsicht (FCA) eine Warnmitteilung bezüglich der Firma Platinum Stock Trade und stellte in diesem Zusammenhang fest, dass die Firma keine Erlaubnis hat, Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte in England anzubieten.

Anleger sollten deshalb Vorsicht walten lassen.

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Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger der Internethandelsplattform Platinum Stock Trade.

Weiteres Vorgehen 

Anleger, die bei der Internethandelsplattform Platinum Stock Trade investiert und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie begründet und wie diese Ansprüche für Sie durchgesetzt werden können.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.

Rechtsanwalt Alexander Engelhard ist seit über 30 Jahren als Rechtsanwalt zugelassen.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.