Gegenüber der Cosmo Trading UG hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde die Einstellung eines unerlaubt betriebenen Finanztransfergeschäfts angeordnet.

Von der Cosmo Trading UG wurden auf ihrem Konto Kapital von Anlegern entgegengenommen und an Gesellschaften weitergeleitet, u. a. für Anlagen bei der Handelsplattform www.fibonetix.com.

Damit hat die Cosmo Trading UG nach Auffassung der BaFin ein Finanztransfergeschäft betrieben. Über eine dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügte die Cosmo Trading UG nicht.

Dieser Bescheid der BaFin ist nun rechtskräftig.

Betreibergesellschaft der fibonetix Eigenhandel untersagt

Wie wir berichtet hatten, hat die BaFin auch bereits gegenüber der Betreibergesellschaft der Handelsplattform fibonetix, der Zeus Tech & Trading Group Ltd., die Einstellung eines grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Soweit von der Handelsplattform fibonetix nämlich Anlegern Anlagen in Differenzkontrakten und Devisen angeboten worden sind, hat die Betreibgesellschaft von fibonetix damit nach Auffassung der BaFin einen Eigenhandel gemäß § 1 Abs. 1a Satz 1 Nr. 4 lit.c KWG betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Optionen für Anleger der fibonetix

Für Anleger kann die Möglichkeit besteht, gegen die Betreibergesellschaft von fibonetix und auch Verantwortliche der Betreibergesellschaft Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung durchzusetzen, insbesondere auch im Hinblick darauf, soweit nach Auffassung der BaFin unerlaubt ein Eigenhandel im Sinne des KWG betrieben wurde.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt die Interessen von Anlegern der Handelsplattform fibonetix.com.

Stand: 21.04.2020