Gegenüber der Zeus Tech & Trading Group Ltd., Luxemburg, Luxemburg, der Betreibergesellschaft der Handelsplattform www.fibonetix.com, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung eine sofortige Einstellung eines grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Deutschen Anlegern werden von der Zeus Tech & Trading Group Ltd., als Betreibergesellschaft der Handelsplattform fibonetix.com Anlagen in Differenzkontrakten (Contract of Differnce – CFD´s) und Devisen angeboten.

Nach der Auffassung der BaFin wird damit ein Eigenhandel nach dem Kreditwesengesetz (KWG) betrieben. Über eine dafür nötige Erlaubnis der BaFin verfügt die Zeus Tech & Trading Group Ltd. nicht.

Der Eigenhandel wird somit unerlaubt betrieben.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Auf der Homepage der Internethandelsplattform Fibonetix werden auch verschiedene Kontoformen, nämlich

  • ein Basic-Konto,
  • ein Advance-Konto,
  • ein Expert-Konto und
  • ein VIP-Konto,

mit verschiedenen Leistungsspektrum angeboten.

Warnungen vor Plattformen wir Fibonetix

Hinsichtlich der Handelsplattform www.fibonetix.com und anderer Handelsplattformen, warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anlegern von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei einigen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde.

Möglichkeiten für Anleger von Fibonetix

 Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in CFD´s und binäre Optionen auf

  • Rohstoffe,
  • Aktien,
  • Indizes,
  • Währungen und
  • Kryptowährungen

getätigt haben.

Auch die Handelsplattform www. fibonetix.com verfügt laut der Mitteilung der BaFin nicht über eine Erlaubnis der BaFin.

Soweit von der fibonetix.com bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.

Anlegern, die Gelder bei der Handelsplattform fibonetix.com eingezahlt haben, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer Prüfung beauftragen, welche rechtlichen Möglichkeiten für sie bestehen, das eingezahlte Kapital zurückerhalten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt und berät Anleger, die der Handelsplattform fibonetix.com Kapital zur Verfügung gestellt haben.

Stand: 18.02.2020