Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner hat mittlerweile mehrere Klagen gegen Anlageberater bzw. Anlageberatungsfirmen, die Concept 1 – Anlagen vertrieben haben für geschädigte Kapitalanleger eingereicht.

Über die Firma Concept 1 aus Lauf an der Pegnitz wurden angeblich Mitarbeiteraktien von DAX-Firmen und internationalen Aktiengesellschaften verkauft, wobei den Anlegern auch suggeriert wurde, dass die Aktien nach einer gewissen Sperrfrist, da eine Kurssicherung vorgenommen würde, zu einem bestimmten Kurs mit hohen Gewinnen veräußert werden könnten.

Der Inhaber der Firma Concept 1, Herr Jens Blaume, dem seitens der Staatsanwaltschaft Betrug vorgeworfen wird, wurde mittlerweile verhaftet.

Nach Ansicht der Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner lassen sich gegenüber Anlageberatern, die Anleger im Hinblick auf den Kauf der Mitarbeiteraktien beraten haben, Schadensersatzansprüche wegen Verstoßes gegen die anlegergerechte und objektgerechte Beratung darstellen. Das von der Firma Concept 1 angebotene Anlagemodell war im Übrigen auch nicht wirtschaftlich plausibel.

Anleger, die ihre Ansprüche im Rahmen des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Firma Concept 1 angemeldet haben, erhalten im Rahmen des Insolvenzverfahrens, falls ihre Forderung vom Insolvenzverwalter anerkannt wurde, allenfalls eine Insolvenzquote.

Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen und überprüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche gegenüber den entsprechenden Anlageberatern darstellbar sind.

Stand: 13.12.2013