Der Verantwortliche des GVW Wirtschaftsclubs ist vom Landgericht Göttingen, Strafgericht, zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung wegen gewerbsmäßigen Betrugs und im Rahmen einer Auflage zur Zahlung von € 30.000,00 an die Deutsche Kinderkrebsstiftung verurteilt worden, so ein Bericht in ndr.de vom 20.12.2016.

Wie wir berichten hatten, waren Anleger mit dem Schlagwort „Neun-Prozent-Liga“ geworben worden, dem Wirtschaftsclub GVW Darlehen gegen das Versprechen hoher Renditen zur Verfügung zu stellen.

Nach den Feststellungen des Strafurteils sind die Anleger betrogen worden.

Aufgrund des Strafurteils erhält ein geschädigter Anleger aber von dem Strafgericht oder von den strafrechtlichen Ermittlungsbehörden kein Geld zurück. Vielmehr muss jeder Anleger selbst zivilrechtliche Schritte unternehmen, um das eingezahlte Kapital wieder zurück zu erhalten.

Auf Grundlage der strafrechtlichen Beurteilung besteht für Anleger auch die Möglichkeit, gegen den Verantwortlichen des Wirtschaftsclubs GVW Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung durchzusetzen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger der GVW Wirtschaftsclubs.