Gegen den Gründer und Vorsitzenden des GVW Wirtschaftsclubs, Göttingen, ist beim Landgericht Göttingen, Strafgericht, ein Strafverfahren anhängig.

Geworben wurde auch mit einem Geschäftsmodell Neun-Prozent-Liga. Anlegern wurde angeboten, Darlehen gegen das Versprechen von neun Prozent Zinsen zur Verfügung zu stellen.

Von der Staatsanwaltschaft wird dem Gründer und Vorsitzenden des Wirtschaftsclubs vorgeworfen, in Jahren 2006 bis 2009 zahlreiche Anleger betrogen zu haben. Mitgliedern des GVW Wirtschaftsclubs seien für angeblich risikolose Finanzgeschäfte und clubinterne Darlehen ein Jahreszins von neun Prozent versprochen worden. Tatsächlich habe der Verantwortliche des GVW Wirtschaftsclubs aber einen Teil des Geldes für seinen eigenen Lebensunterhalt verbraucht.

Bis zum Vorliegen eines Strafurteils gilt zwar die Unschuldsvermutung. Soweit sich die Vorwürfe wegen Betruges aber bestätigen, so kann für Anleger die Möglichkeit bestehen, gegen den Verantwortlichen auch einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung wegen Betruges durchzusetzen.

Geschädigte, die in den GVW Wirtschaftsclub Kapital investiert haben, erhalten von den strafrechtlichen Ermittlungsbehörden kein Kapital zurück. Vielmehr muss jeder Geschädigte selbst zivilrechtliche Maßnahmen ergreifen, um den Schaden wieder zu realisieren.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät betroffene Geschädigte des GVW Wirtschaftsclubs.

Stand: 14.12.2016