Die Firma Golden Horn Investment BV agiert als Betreiberin der Webseiten goldenhorninvestment.com sowie goldenhorninvest.eu und bietet in diesem Zusammenhang Anlegern die Investition in Anleihezertifikate mit verschiedenen Laufzeiten an. Darüber hinaus bietet die Gesellschaft Kunden die Depotführung für sog. „toxische Werte“ an.

Mittlerweile stellte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 31.05.2019 fest, dass die Golden Horn Investment BV das Einlagengeschäft und das Depotgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin betreibt. Seitens der BaFin wurde der vorgenannten Firma diese Art von Geschäften in Deutschland untersagt.

Der entsprechende Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner hat in der Vergangenheit eine Vielzahl von geschädigten Anlegern gegenüber Firmen vertreten, die unerlaubte Einlagengeschäfte betrieben. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Anleger, die Anlagen über die Webseiten goldenhorninvestment.com sowie goldenhorninvest.eu getätigt haben.

Stand: 03.07.2019